Fragen zur Mitgliedschaft

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft?

Anbieter, die sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen und sich an deren Vorgaben halten, genießen im System der Regulierten Selbstregulierung einige Vorteile. Die Vorlage jugendschutzrelevanter Angebote bei der FSF bietet eine Haftungsprivilegierung, die direkte Sanktionen der Aufsicht ausschließt. Das heißt: Ein Anbieter, der ein Programm vor der Ausstrahlung durch die FSF bewerten lässt und der erteilten Altersfreigabe entsprechend verbreitet, ist vor Sanktionen der Aufsicht weitestgehend geschützt. Bußgelder bis zu 500.000 € können so vermieden werden.

Eine Mitgliedschaft bietet den Vorteil, zu reduzierten Gebühren den jeweiligen Content zur Prüfung einzureichen und weitgehend rechtssichere Prüfergebnisse nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu erhalten. Die Mitgliedssender haben Zugriff auf eine Online-Datenbank, die alle Gutachten der FSF-geprüften Beiträge enthält. So können bereits für andere Sender erwirkte Freigaben genutzt werden. Die Jugendschutzbeauftragten der Mitgliedssender werden regelmäßig zu unseren Veranstaltungen und Fortbildungen eingeladen und erhalten kostenlos die von der FSF herausgegebenen Publikationen (vgl. auch FSF kompakt für Medienanbieter).
 

Wer kann Mitglied der FSF werden?

Grundsätzlich kann jeder Anbieter von Bewegtbildern Mitglied bei der FSF werden.
 

Wie werde ich Mitglied der FSF?

Falls Sie Interesse an einer FSF-Mitgliedschaft haben, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle per E-Mail. Wir vereinbaren gern ein Beratungsgespräch.
 

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Der Beitrag für eine Mitgliedschaft setzt sich in der Regel aus einem Sockelbetrag und einem errechneten Betrag nach Quoten zusammen. Für kleinere digitale Fernsehsender bieten wir einen pauschalen Mitgliedsbeitrag an. Die einzelnen Prüfungen werden gesondert berechnet (vgl. Was kostet eine Prüfung?).
Bei Interesse nehmen Sie Kontakt zur Geschäftsstelle auf – wir beraten Sie gern.
 

Kann ich auch Beiträge zur Prüfung einreichen, wenn ich nicht Mitglied bin?

Natürlich können Sie auch ohne eine FSF-Mitgliedschaft Inhalte zur Prüfung bei uns einreichen. Das können Beiträge aus den Bereichen Film oder Serie, Dokumentation, Scripted Reality, Show, Nachrichten, Musikclips, Trailer oder Werbung sein – kurz: Die Ausschüsse der FSF prüfen grundsätzlich jede Art von Bewegtbild. Für Nicht-Mitglieder müssen wir allerdings einen anderen Preis berechnen (vgl. Was kostet eine Prüfung?).