Fragen zur Programmprüfung (als Antragsteller)

Was kann ich prüfen lassen?

Grundsätzlich kann jede Art von Bewegtbild der FSF zur Prüfung vorgelegt werden: Filme, Serien, Dokumentationen, Scripted-Reality- und Showformate, Musikclips, Trailer etc.
 

Was kostet eine Prüfung?

Der Preis für eine Prüfung durch die FSF (inkl. Gutachten) richtet sich neben der Größe des Prüfausschusses danach, ob Sie Mitglied der FSF sind oder nicht. Mitglieder der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) erhalten  25 % Rabatt.

Generell setzen sich die Kosten für eine Prüfung aus einem Grundpreis und einem Minutenpreis des Inhalts zusammen. Bei Serien wird ab einem Umfang von 20 Folgen ein Rabatt gewährt.

Preise für Mitglieder

 GrundpreisPro Minute
Prüfausschuss mit 5 Mitgliedern230 €5 €
Berufungsausschuss mit 7 Mitgliedern350 €5 €
Prüfausschuss mit 3 Mitgliedern130 €5 €
Berufungsausschuss mit 5 Mitgliedern250 €5 €
Einzelprüfung75 €1 €

 

Preise für Nicht-Mitglieder*

 GrundpreisPro Minute
Prüfausschuss mit 5 Mitgliedern460 €10 €
Berufungsausschuss mit 7 Mitgliedern700 €10 €
Prüfausschuss mit 3 Mitgliedern260 €10 €
Berufungsausschuss mit 5 Mitgliedern500 €10 €
Einzelprüfung150 €2 €

* Mitglieder der FSM erhalten 25 % Rabatt.
 

Wie stelle ich einen Antrag?

Wenn Sie einen Beitrag bei der FSF prüfen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit unserem Dispositionsteam in der Geschäftsstelle in Verbindung:

E-Mail oder +49 (0)30 23 08 36-40 bzw. -30.

Telefonisch wird mit Ihnen das passende Verfahren besprochen und ein Prüftermin vereinbart. Bei dringenden Fällen stellen wir kurzfristig einen Ausschuss zusammen. In dem Vorgespräch erfahren Sie auch, welche Unterlagen wir für Ihren Prüffall benötigen. Mitglieder der FSF haben einen Zugang zur Prüfdatenbank, in der alle Anträge aufgenommen und bearbeitet werden.

Was muss ich einreichen?

Die zu prüfenden Inhalte werden vom Antragsteller entweder auf unseren Server geladen oder in einer anderen digitalen Form zur Verfügung gestellt. Im eingereichten Material sollte ein Timecode sichtbar eingeblendet sein, damit genaue Angaben für eventuelle Schnittbearbeitungen möglich sind. Die zu einem Antrag gehörenden Unterlagen (Inhaltsangabe, evtl. Schnittliste, FSK-Bescheid o. Ä.) werden in der Prüfdatenbank abgelegt oder – von Nicht-Mitgliedern –per Mail geschickt.

Wie lange dauert eine Prüfung vom Antrag bis zum Gutachten?

Sobald der Termin feststeht, sollte der Antrag gestellt und das Prüfmaterial mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie am Ende des Prüftages. Nach ein bis zwei Tagen kann das Gutachten als PDF-Datei in der Prüfdatenbank abgerufen werden bzw. bekommen Nicht-Mitglieder es per Mail geschickt.

Was mache ich, wenn ich die Entscheidung nicht nachvollziehen kann?

Es gibt die Möglichkeiten, mit derselben Beitragsfassung in Berufung zu gehen oder nach einer Bearbeitung eine erneute Prüfung zu beantragen.