Erotikfilme

Bei Erotikfilmen ist zu prüfen, ob es sich um pornografische Darstellungen im Sinne des § 184 StGB handelt, die nicht ausgestrahlt werden dürfen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 JMStV). Darüber hinaus ist festzustellen, ob weitere Kriterien für unzulässige Angebote auf das Angebot zutreffen oder schwer jugendgefährdende Momente vorliegen, die ein Ausstrahlungsverbot zur Folge haben (§ 4 JMStV bzw. §§ 29, 30 der FSF-Prüfordnung [PrO-FSF]).