FSK-geprüftes Material

Bei den Spielfilmen und Serien, die bereits eine Altersfreigabe für die Auswertung im Kino oder auf DVD erhalten haben, handelt es sich um FSK-geprüftes Material. Innerhalb der FSF-Prüfkategorien trifft dies auf Ausnahmeanträge und FSK-12-Filme zu. 

Ausnahmeanträge betreffen Filme, die bereits von der FSK geprüft und mit „Freigegeben ab 16 Jahren“ bzw. „Keine Jugendfreigabe“ (ab 18) gekennzeichnet wurden. Diese Filme dürfen erst abends gesendet werden: zwischen 22.00 und 6.00 Uhr (ab 16 Jahren) bzw. 23.00 und 6.00 Uhr (§ 5 Abs. 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag [JMStV]).
Davon darf nur abgewichen werden, wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Jugendliche unter 16 bzw. unter 18 Jahren nicht mehr anzunehmen ist. Dies kann vor allem für Angebote gelten, deren Bewertung durch die FSK länger als zehn Jahre zurückliegt (§ 9 Abs. 1 JMStV) oder bei denen die von der FSK inkriminierten Szenen gekürzt oder nicht mehr enthalten sind.

FSK-12-Filme sind Filme, die von der FSK für Kinder ab 12 Jahren freigegeben wurden, sie können ohne Weiteres ab 20.00 Uhr ausgestrahlt werden. Für eine Platzierung im Tagesprogramm ist bei der Wahl der Sendezeit das Wohl jüngerer Kinder zu berücksichtigen (§ 14 Abs. 2 Jugendschutzgesetz [JuSchG]; § 5 Abs. 4 Satz 3 JMStV).