FußzeileWissenswertesLexikonEntwicklungsbeeinträchtigung

Entwicklungsbeeinträchtigung

 

„Ziel der Prüfungen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Programmen, die geeignet sind, ihre Entwicklung oder Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen oder zu gefährden“ (§ 28 PrO-FSF).

Eigenverantwortliche Persönlichkeit

Zu den Faktoren, die die Entwicklung oder Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit beeinträchtigen können, zählen in der Prüfpraxis:

Ängste, die durch Medieninhalte hervorgerufen werden und nachhaltig wirken, weil sie nicht angemessen verarbeitet werden können. Unter dem Aspekt einer möglichen Angsterzeugung und mit Blick auf die jeweilige Altersgruppe wird besonders geachtet auf:

  • Darstellungen von Gewalt, Verletzungen und Toten oder bedrohlichen Situationen;
  • sexuelle Darstellungen, von denen angenommen wird, dass sie von jüngeren Kindern oder Jugendlichen noch nicht eingeordnet werden können;
  • Berichte von Katastrophen und Kriegen;
  • Darstellungen von familiären Konflikten oder psychischen Extremsituationen.

Nachahmungs- und Imitationsanreize, die zur Übernahme gefährlicher oder selbstschädigender Verhaltensweisen anregen, beispielsweise Darstellungen von Suizid und Drogenmissbrauch, von Stunts oder körperlichen Mutproben.

Verengung von Verhaltens- und Entwicklungsoptionen, wodurch ein gewisser Druck in Richtung bestimmter Orientierungen erzeugt wird. Dies können etwa Filme bewirken, die sexuelle Erfahrungen bei Jugendlichen überbetonen oder bestimmte sexuelle Praktiken überbewerten. Auch Sendungen, die Schönheitsoperationen als einfachen Ausweg aus der Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper oder als Garant für soziale Akzeptanz darstellen, fallen hierunter.

Gemeinschaftsfähige Persönlichkeit

Die Entwicklung oder Erziehung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit kann durch Verhaltensweisen, Weltanschauungen oder ethische Grundhaltungen beeinträchtigt werden, die im Widerspruch zum gesellschaftlichen Wertekonsens und zu den Grundwerten unserer Verfassung stehen. Bei der Überprüfung von Medieninhalten wird also auf die Einhaltung dieser Grundprinzipien geachtet:

  • Achtung der Menschenwürde,
  • Toleranzgebot,
  • Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,
  • Gleichberechtigung der Geschlechter,
  • Gewaltverzicht,
  • Solidarität,
  • Schutz von Ehe und Familie,
  • Demokratieprinzip.

Gewaltbefürwortung und sozialethische Desorientierung

Außerdem wird hinsichtlich einer möglichen Entwicklungsbeeinträchtigung zum einen geachtet auf Darstellungen, die unter dem enger gefassten Gesichtspunkt der Gewaltbefürwortung den Einsatz von Gewalt als Konfliktlösungsmittel nicht ablehnen oder in einen relativierenden Kontext stellen, sondern legitimieren.

Zum anderen sind für die Bewertung der sozialethischen Desorientierung entsprechend unserer ethischen Grundprinzipien z.B. Darstellungen relevant, die

  • stereotype Geschlechterrollen mit diskriminierenden Verhaltensmustern vermitteln,
  • antisoziales Verhalten (Mobbing, Beleidigungen, rassistische oder homophobe Äußerungen) als normal oder lustig erscheinen lassen,
  • Bilder von Leid und Tod (Unfälle, Katastrophen, Krankheiten) sensationsheischend und voyeuristisch darstellen,
  • Kriegsgeschehen heroisieren.

 

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie im

Medienarchiv