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Redaktion Recht:

Berichterstattung im Fall Kachelmann

BGH, Urteil vom 19. März 2013 – VI ZR 93/12

Die Veröffentlichung einer Aussage, die ein der Vergewaltigung Beschuldigter im Ermittlungsverfahren macht und die Rückschlüsse auf seine sexuellen Neigungen zulässt, ist während des Ermittlungsverfahrens rechtswidrig. Sie wird jedoch rechtmäßig, wenn das Protokoll der Aussage in der Hauptverhandlung verlesen worden ist.

 

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