Unbestimmter Rechtsbegriff mit bestimmten Folgen. Der Schutz der Menschenwürde in den Medien

medien impuls am 26. November 2014

Dem Schutz der Menschenwürde wird in Art. 1 des Grundgesetzes ein sehr hoher Verfassungsrang eingeräumt, was historisch dadurch entstanden ist, dass man eine Wiederholung des verbrecherischen Unrechtssystems des Nationalsozialismus verhindern wollte.

In § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde die mediale Verbreitung von Inhalten als unzulässig erklärt, die in ihrer Darstellung einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellen. Demnach dürfen Menschen, die sterben oder erheblichen körperlichen oder seelischen Qualen ausgesetzt sind, nicht zum Objekt zum Beispiel kommerzieller Interessen der Anbieter werden. Auf der anderen Seite ist es aber gerade die Aufgabe der Medien, auf Verstöße gegen die Menschenwürde vor allem in der Berichterstattung aufmerksam zu machen, weil die Mobilisierung öffentlicher Empörung und der dadurch entstehende Druck auf das Eingreifen des Staates bei der Bekämpfung von Verstößen gegen die Menschenwürde eine wichtige, wenn nicht gar entscheidende Rolle spielt. Insofern muss der verfassungsrechtliche Grundsatz, Verstöße gegen die Menschenwürde in den Medien zu verfolgen, abgewogen werden gegen die in Art. 5 GG garantierte Freiheit der Medien.

In der Praxis der Veranstalter und der Selbstkontrollen führt dieser Abwägungsprozess oft zu Unsicherheit, weil sich dieser Bewertungsprozess faktisch einem einigermaßen objektiven Zugang entzieht. Der medien impuls am 26. November 2014 beleuchtete das Thema aus verschiedenen Perspektiven.

Begrüßung

Prof. Joachim von Gottberg ist Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Nach seinem Studium der Germanistik und Theologie (Lehramt) baute er in Hannover die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen auf und beschäftigte sich neben Suchtprävention und Jugendkriminalität mit der Wirkung von Medien. Ab 1985 war er als Ländervertreter bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) tätig, bis er 1994 die Geschäftsführung der FSF übernahm. Er ist Chefredakteur der Fachzeitschrift tv diskurs und seit April 2006 Honorarprofessor für das Fach Medienethik/Medienpädagogik an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF.

Die Würde des Menschen ist unantastbar – Historische und aktuelle Anmerkungen zum höchsten Gut unserer Verfassung

Dr. Dr. Ino Augsberg ist Professor für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht sowie Co-Direktor des Hermann-Kantorowicz-Instituts für juristische Grundlagenforschung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er studierte Philosophie, Kunstgeschichte, Literatur- und Rechtswissenschaft in Freiburg i. Br. und Heidelberg und promovierte 2001 zum Dr. phil. und 2008 zum Dr. iur. Von 2008 bis 2013 war Augsberg wissenschaftlicher Mitarbeiter und Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Kirchenrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2013 folgte seine Habilitation. Augsberg ist zusammen mit Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur Verfasser des Buches Die Funktion der Menschenwürde im Verfassungsstaat.

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Der Schutz der Menschenwürde in den Medien – Eine Begriffsklärung aus verfassungsrechtlicher Sicht

Dr. Mark D. Cole ist Professor für das Recht der neuen Informationstechnologien, Medien- und Kommunikationsrecht an der Universität Luxemburg und Wissenschaftlicher Direktor am Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) in Saarbrücken. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften legte Cole 1998 das Erste und 2004 das Zweite juristische Staatsexamen ab. Parallel dazu studierte er Politikwissenschaften und Philosophie. 2003 promovierte Cole zum Dr. iur. an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit 2004 ist er dort Dozent für Europäisches Medienrecht. Seine Forschungs- und Publikationsschwerpunkte betreffen das gesamte Medienrecht mit besonderem Fokus auf das europäische und vergleichende Medienrecht.

Vortrag bei YouTube

Menschenwürdeverstöße in den Medien – Wo liegen die Grenzen?

Ein Streitgespräch zwischen Andreas Fischer (Niedersächsische Landesmedienanstalt) und Prof. Dr. Oliver Castendyk (Allianz deutscher Produzenten)

Moderation: Torsten Körner

Mitschnitt auf YouTube

Andreas Fischer ist Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt und erster stellvertretender Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz. Er studierte Jura in Freiburg, Tübingen und Heidelberg. Nach Anstellungen als Leiter der Rechtsabteilung bei der Landesanstalt für Kommunikation und stellvertretender Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt übernahm Fischer 2010 die Stelle des Direktors.

Prof. Dr. Oliver Castendyk ist Partner der Kanzlei Brehm & von Moers in Berlin. Zwischen 1991 und 2000 arbeitete er im Rechtsbereich der KirchGruppe und der ProSieben Media AG. Seit 2001 berät er Mandanten aus den Bereichen Filmproduktion, Rundfunk und Print, u.a. als Leiter der Sektion Entertainment in der Allianz deutscher Produzenten Film & Fernsehen. Von 2001 bis 2009 bekleidete Castendyk das Amt des Direktors im Erich Pommer Institut. Zusätzlich übernahm er 2004 bis 2009 eine Stiftungsprofessur für Öffentliches und Privates Medienrecht an der Universität Potsdam. Oliver Castendyk ist Mitherausgeber der juristischen Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR).

Dr. Torsten Körner ist Schriftsteller und Journalist. Nach seinem Studium der Germanistik und Theaterwissenschaften promovierte er. Als Fernseh- und Medienkritiker schreibt er für verschiedene Tageszeitungen und Fachpublikationen. Er veröffentlichte mehrere Bücher, u.a. Biografien über Heinz Rühmann, Götz George und Franz Beckenbauer sowie ein Porträt der Familie Willy Brandt. Körner ist Juror des Grimme-Preises und Vorsitzender der Jury zum Deutschen Radiopreis sowie Prüfer bei der FSF. 2009 erhielt er für seine Fernsehkritiken den Bert-Donnepp-Preis des Grimme-Instituts.

Kriterien im Diskurs. Versuch einer Annäherung anhand von Prüffällen von FSF und FSM

Claudia Mikat ist seit 2001 die Leiterin der FSF-Programmprüfung und hauptamtliche Vorsitzende in den Prüfausschüssen. Sie studierte Erziehungswissenschaften/Freizeit- und Medienpädagogik an der Universität Göttingen. Danach arbeitete sie als freiberufliche Medienpädagogin, als Dozentin und in der Erwachsenenbildung. Von 1994 bis 2001 leitete sie die Geschäftsstelle der FSF.

Otto Vollmers ist seit Oktober 2011 Geschäftsführer der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM). Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg, Paris und Wellington. Nach der Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Marburg absolvierte er das Rechtsreferendariat in Berlin. Von 2006 bis 2011 war Otto Vollmers als juristischer Referent der FSM für Fragen des Jugendmedienschutzes tätig.

Die Veranstaltungsreihe medien impuls findet in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) statt.