Chronik der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)

Seit 2020

10.02.2020Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übermittelt an Selbstkontrollen und Verbände den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG-E). Dieser sieht u. a. umfangreiche Kennzeichnungs- und Vorlagepflichten für Telemedienangebote vor, ohne die Anbieterverantwortung nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu berücksichtigen.
28.02.2020Stellungnahme der FSF zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
06.03.2020Anhörung zum Entwurf eines Jugendschutzgesetzes, BMFSFJ, Berlin
17.03.2020Die erste mobile FSF-Prüfung über eine Videoplattform findet statt. Die Diskussion und Abstimmung erfolgen per Telefonkonferenz. Damit kann der Prüfbetrieb trotz der Corona-Pandemie-bedingten Maßnahmen aufrechterhalten werden.
Aufgrund der Corona-Beschränkungen werden im Laufe des Jahres auch Veranstaltungen und Sitzungen – sofern nicht gänzlich abgesagt – als Videokonferenzen durchgeführt.
Das FSF-Team arbeitet von nun an überwiegend im Homeoffice.
22.05.2020Die Staatskanzleien veröffentlichen einen Diskussionsentwurf für eine Novellierung des JMStV sowie von der Rundfunkkommission der Länder erarbeitete Eckpunkte zur Reform des Jugendmedienschutzes in Deutschland. Das Eckpunktepapier sieht einen Safety-by-Default-Ansatz mit Voreinstellungen bei Betriebssystemen vor.
03.09.2020Erste Videokonferenz mit den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) zu einer möglichen Vereinbarung zwischen OLJB und FSF gem. § 14 Jugendschutzgesetz (JuSchG)
06.11.2020Die FSF launcht ihre interaktive Lernplattform Medienradar. Die Veranstaltung wird live auf ALEX Berlin übertragen und kann im YouTube-Kanal der FSF angesehen werden.
07.11.2020Der novellierte Medienstaatsvertrag (MStV) tritt in Kraft. Er setzt Vorgaben aus der reformierten AVMD-Richtlinie in deutsches Recht um und ersetzt den Rundfunkstaatsvertrag.
Dezember 2020Die FSF hat zum Ende des Jahres 37 Mitglieder.
05.01.2021Austausch der Selbstkontrollen FSF, FSM und USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle)
21.01.2021Treffen der Unterarbeitsgruppe der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) zu einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen FSF und OLJB
09.02.2021Austausch mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) über aktuelle Prüffälle: Obduktion, Train Your Baby Like a Dog
18.03.2021Austausch mit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) über die Selbstklassifizierungstools von FSK und FSF
01.05.2021Das novellierte Jugendschutzgesetz (JuSchG) tritt in Kraft.

FSF und FSM legen ein gemeinsames Schulungs- und Zertifizierungskonzept vor. Die Jugendschutzbeauftragten der Mitgliedsunternehmen werden gem. § 14 a JuSchG vorläufig bis Ende 2021 zertifiziert.
01.06.2022Die neue FSF-Prüfdatenbank geht online.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) beginnt mit ihrer Arbeit.
29.06.2021Erste Schulung im Rahmen des Zertifizierungslehrgangs: Jugendmedienschutz in Deutschland: gesetzliche Grundlagen und Institutionen, Risikodimensionen, digitalisierte Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
09.07.2021Der Medienradar bekommt einen eigenen YouTube-Kanal.
01.10.2021FSF-Jahrestagung in der FORUM Factory in Kreuzberg zum Thema „True Crime“

In der FSF-Geschäftsstelle findet nach eineinhalb Jahren Corona-Pandemie die erste Präsenzprüfung statt.

2015 – 2019

1./2. Oktober 2015Die vier Freiwilligen Selbstkontrollen für Fernsehen, Film, Multimedia und Spiele, FSF, FSK, FSM und USK, veranstalten erfolgreich gemeinsam eine internationale Konferenz der Altersklassifizierer Media Regulation from a European Perspective. Moving from Diversity to Harmonisation in Media Classification.
21. Dezember 2015Die FSF hat 2015 so viele Sendungen geprüft wie nie zuvor in ihrer Geschichte. Parallel zur hohen Prüfaktivität sind die Beschwerden über zu viel Gewalt im Fernsehprogramm deutlich zurückgegangen (FSF-Pressemitteilung).
Juni 2016

Claudia Mikat wird Geschäftsführerin Programmprüfung.

September 2016

Die FSF-Fachzeitschrift tv diskurs geht mit einem eigenen Internetauftritt online. Neben den Downloads aller Printausgaben bietet die Website tvdiskurs.de in der Rubrik „Webklusiv“ die Möglichkeit, Beiträge nur im Internet zu publizieren.
1. Oktober 2016Mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt auch der reformierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft. Kernpunkte sind verbesserte Bedingungen für die Anerkennung und die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen im Internet sowie die Übernahme der FSF-Altersfreigaben durch die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) für Kino und DVD. Der novellierte JMStV regelt in § 11 Abs. 3, dass die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im Benehmen mit den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen festlegen kann. Im Oktober 2016 hat die KJM neue Kriterien für die Eignungsanforderung von Jugendschutzprogrammen beschlossen und dabei auch Anregungen der Selbstkontrollen aufgenommen. FSF, FSM, FSK und USK können nun ein Gütesiegel vergeben, das Eltern und andere Nutzer auf anerkannte und besonders hochwertige Jugendschutzprogramme aufmerksam machen soll (FSF-Pressemitteilung vom 13.10.2016).
14. November 2016

In einer Pressemitteilung begrüßt das Kuratorium der FSF den reformierten JMStV als wichtigen Schritt zu einem effektiven und zukunftssicheren Jugendmedienschutz. Außerdem appelliert das Gremium an die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), den Prozess der Übernahme von Altersbewertungen aus dem Fernsehbereich für die DVD-Auswertung konstruktiv umzusetzen. Die Gesetzesänderung habe es möglich gemacht, den Medienunternehmen, die mittlerweile ihre Inhalte im Fernsehen, im Internet und auf DVD vermarkten ein Prüfverfahren aus einer Hand anzubieten, in dem divergierende Entscheidungen der verschiedenen Prüfstellen vermieden werden. Künstliche Hürden dürften eine solche konvergente Lösung nicht behindern.

16. November 2016Der Vorstand wählt Joachim Moczall (Mediengruppe RTL) zum neuen Vorsitzenden. Dieter Czaja, der dieses Amt seit 1995 innehatte, legt mit seinem Ausscheiden bei der Mediengruppe RTL Deutschland zum Ende 2016 auch sein Amt des FSF-Vorstandsvorsitzenden nieder. Michael Groh (ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH) wird erneut zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Dezember 2016Die FSF hat zum Ende des Jahres 39 Mitglieder. Für das Jahr 2017 sind 118 Prüferinnen und Prüfer von FSF-Kuratorium bestellt.
April 2017tv diskurs begeht mit der 80. Ausgabe auch den 20. Geburtstag. Aus diesem Anlass erscheint die Zeitschrift in einem anderen Format und leicht überarbeiteten Design.
August 2017Die Verhandlungen mit den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) der Länder und der FSK bezüglich der Übernahme von FSF-Freigaben für Kino/DVD sind weitgehend abgeschlossen. Der von den OLJB praktizierte Modellversuch umfasst inzwischen die Übernahme aller Bestätigungen von Altersfreigaben bis einschließlich der ab 16 Jahren freigegebenen Inhalte. Die noch ausstehende Frage der Übernahme von 18er-Inhalten soll zum Jahresende geklärt werden.
Dezember 2017Bis Jahresende wurden 100 FSF-Altersfreigaben von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigt und von den OLJB ohne weitere Prüfung für Kino und DVD übernommen. Die Anerkennung von FSF-Altersbewertungen „ab 18 Jahren“ steht weiterhin aus. Rechtlich ist die Integration der 18er-Inhalte in das Verfahren schwierig, weil ein Indizierungsschutz nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) nur durch eine Kennzeichnung der OLJB gewährleistet werden kann und das neue Verfahren im JuschG bislang nicht niedergelegt ist. 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ausgenommen Minijobs) teilen sich Ende 2017 in der Geschäftsstelle 13,8 Vollzeitstellen.
1. Januar 2018Wiedereinführung der 3er-Ausschüsse. Damit stehen der FSF folgende Prüfverfahren zur Verfügung:
Siebenerausschuss: Berufungen, die sich auf Entscheidungen eines Fünferausschusses beziehen.
Fünferausschuss: Inhalte mit hohem Gefährdungsgrad, Grenzfälle in Bezug auf die Sendezeit, neue Programme, zu denen noch keine Spruchpraxis existiert, und Programme, die nach bisheriger Spruchpraxis umstritten sind, sowie Berufungen zur Überprüfung einer Entscheidung eines Dreierausschusses.
Dreierausschuss: Inhalte, zu denen bereits eine Einschätzung unter Jugendschutzgesichtspunkten vorliegt, und Inhalte, die nach gängiger Spruchpraxis in Bezug auf die Sendezeit wenig umstritten sind, sowie Überprüfungen einer Einzelprüfungsentscheidung.
Einzelprüfung: Inhalte mit geringer Jugendschutzrelevanz oder Inhalte, die nach gängiger Spruchpraxis in Bezug auf die Sendezeit kaum zweifelhaft sind.
Ende 2018Die vor einiger Zeit angestrebte Fusion der beiden Selbstkontrollen FSM und FSF wird nicht umgesetzt. Die beiden Institutionen wollen ihre doch recht unterschiedlichen Schwerpunkte eigenständig verfolgen, um sich in dem jeweiligen Bereich eine starke Stimme zu erhalten. Ein regelmäßiger Austausch und eine intensivere Abstimmung werden jedoch angestrebt.
1. Januar 2019Claudia Mikat übernimmt von Joachim von Gottberg die Geschäftsführung der FSF. Dieser wird der FSF weiterhin als Berater zur Verfügung stehen und die Entwicklung eines Internetportals mit medienpädagogischem Unterrichtsmaterial für Lehrkräfte betreuen.
4. April 2019Die FSF feiert im Rahmen einer medien impuls-Veranstaltung ihr 25‑jähriges Bestehen. Expertinnen und Experten aus Medienpolitik, ‑wirtschaft und ‑wissenschaft diskutieren die Zukunft des Jugendmedienschutzes. Mit Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der für Medienfragen zuständigen rheinland-pfälzischen Staatssekretärin Heike Raab sind die beiden wichtigsten Vertreterinnen von Bund und Ländern anwesend.
14. Mai 2019Vor dem Hintergrund der neuen Bestimmungen in Art. 6a Nr. 3 der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Medien-dienste (AVMD-Richtlinie) legen die FSF und die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) mit YOU-KIT ein Konzept für ein freiwilliges Kennzeichnungstool vor, das ihren Mitgliedern die Information über Inhalte und ihre potenzielle Schädlichkeit ermöglicht.
22. Juli 2019Die mabb erteilt der FSF die unbefristete Ankerkennung als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle gem. § 19 JMStV. Die Auflagen – die Zugrundelegung der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedien­anstalten, die Anzeigepflicht bei Änderungen der Vereinsstatuten sowie die Fortbildung der Prüferinnen und Prüfer – bleiben bestehen.
4. Dezember 2019FSF-Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung in Berlin. Der Vorstand wird wiedergewählt, Joachim Moczall (Mediengruppe RTL Deutschland) wird in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt. Beschlossen wird eine Erweiterung des Vorstandes von sieben auf neun Mitglieder. Ab 2020 sollen Diane Carl (Tele 5) und Sascha Pridat (MTV/Comedy Central/Nickelodeon) den Vorstand verstärken.
5. Dezember 2019Verabschiedung des MStV/JMStV durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Das Gesetzgebungsverfahren dauert 2020 noch an. Das Inkrafttreten ist für Januar 2021 geplant.

2010 – 2014

21. Januar 2010

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sieht in der Ausstrahlung von acht Folgen des Make-over-Formats Extrem schön! Endlich ein neues Leben im Hauptabendprogramm einen Verstoß gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutzes und begründet ihre Einschätzung: „Das Format zeigt ausschließlich positive Seiten rein ästhetisch motivierter Schönheitsoperationen. Die Wirkung so einseitiger Berichterstattung auf jugendliche Zuschauer, bei denen die Akzeptanz des eigenen Körpers zur Identitätsfindung gehört, ist kritisch zu sehen“ (Pressemitteilung vom 21.01.2010). Die FSF hatte die Sendungen z.T. für die Ausstrahlung im Ta­ges­programm freigegeben. Eine Beanstandung erfolgt nicht, da der Beurteilungsspielraum der FSF nicht überschritten war.

15. Juni 2010

Die Regierungschefs der Länder unterzeichnen den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV), der eine Novellierung des JMStV beinhaltet. Der neue JMStV soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Wesentliches Ziel der Reform, die sich auf eine Analyse des bestehenden Systems des Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-Institut (HBI) stützt, ist es, der fortschreitenden Medienkonvergenz Rechnung zu tragen und die Regelungssysteme für Offline-Medien (JuSchG) und Online-Medien (JMStV) miteinander zu verzahnen. Dabei wird weiterhin auf das System der regulierten Selbstregulierung gesetzt, gleichermaßen aber auch die Verantwortung der Eltern betont.

November 2010

Die FSF zieht um. Die neuen Räume befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Berliner Hauptbahnhof in der Heidestraße 3.

16. Dezember 2010

Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags scheitert, weil der Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW) die Zustimmung zu dem Gesetzestext verweigert. Grund ist vor allem der Regierungswechsel in NRW und die Pattsituation im Landtag.

Dezember 2010

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und die FSF vereinbaren, künftig im Bereich der Prüfung von telemedialen Bewegtbildern zusammenzuarbeiten. FSM-Mitglieder sollen ihre Inhalte der FSF zur Prüfung vorlegen können, die FSF-Prüfergebnisse von der FSM wie ihre eigenen anerkannt werden.

Juni 2011

Nach der gescheiterten Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags wird überlegt, unterhalb der gesetzlichen Regelung Vereinbarungen zu treffen, die letztlich die Ziele des gescheiterten Vertrags umsetzen können. Für die FSF wird angestrebt, die vorgesehene Option der Anerkennung von FSF-Prüfergebnissen für den Offline-Bereich ebenfalls außergesetzlich zu regeln. Die Obersten Landesjugendbehörden sind zu einer Übernahme der FSF-Prüfergebnisse durch die Ländervereinbarung noch nicht bereit und schlagen eine Zusammenarbeit in Form von gemeinsamen Prüfausschüssen vor.

September 2011

Als Kooperationsmodell zwischen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der FSF wird vereinbart, zunächst auf ein Jahr befristet, gemeinsame Prüfausschüsse einzurichten. Die Antragsteller sollen Altersfreigaben erhalten, die die Besonderheiten der Verbreitung als Kinofilm/DVD oder als Fernsehaus­strah­lung berücksichtigen.

Dezember 2011

Die FSF hat in der Satzung ihre Tätigkeitsfelder auf fernsehähnliche Telemedien ausgedehnt und einen Antrag auf die entsprechende Erweiterung ihrer Anerkennung gestellt: „Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Vereins ist die Förderung des Jugendschutzes im Bereich des Fernsehens und des Internets, sofern es sich um Angebote, die Inhalten von Fernsehsendungen gleichzustellen oder ähnlich sind sowie um Portale handelt, die im Wesentlichen fernsehähnliche Inhalte bereitstellen. Der Verein arbeitet dabei mit der Kommission für Jugendmedienschutz, den Landesmedienanstalten und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter zusammen“ (§ 2 FSF-Satzung, Vereinsziele und Aufgaben).

7. März 2012

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) stimmt dem Antrag der FSF auf Erweiterung ihrer Anerkennung für fernsehähnliche Inhalte in Telemedien zu.

April 2012

Im Zuge der erweiterten Anerkennung der FSF und im Sinne einer einheitlichen Information der Öffentlichkeit über Jugendschutzentscheidungen werden neben den bisher üblichen Sendezeitbeschränkungen Sendungen nun auch offiziell in den Gutachten mit Altersfreigaben versehen. Die Altersstufen sind: ab 0 Jahren, ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren und ab 18 Jahren. Auf diese Weise wird die Übernahme der FSF-Ergebnisse auf Trägermedien (DVD) vorbereitet.

Mai 2012

Auf ihrer überarbeiteten und erweiterten Webseite veröffentlicht die FSF von nun zur Verbraucherinformation eine Auswahl ihrer Prüfentscheidungen. Neben den Altersfreigaben werden die Risikodimensionen der einzelnen Beiträge und kurze Entscheidungsbegründungen publiziert. Zur Darstellung der Freigaben und Risikodimensionen (Gewalt, Angst, Sex, sozialethische Desorientierung, Drogenmissbrauch, derbe Sprache) werden die Symbole des niederländischen Kijkwijzer-Systems eingesetzt (FSF-Pressemitteilung vom 21.05.2012).
Neu sind auch ein Blog, ein Auftritt bei Facebook und ein Twitter-Account, um aktuelle Themen aufzugreifen und um über Neuigkeiten aus der FSF zu berichten.

Mai 2013

Die FSF verwendet auf ihrer Website eigene Alterskennzeichen und Inhaltspiktogramme. Ziel ist es, Verbraucherinformation zu Jugendschutzfragen zu bieten und dabei die für die Freigaben verantwortliche Institution in Erscheinung treten zu lassen. Darüber hinaus soll mit einem besonderen Kennzeichen auf die spezifische Regelung im Fernsehen hingewiesen werden, nach der Programme mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren nicht nur im Hauptabendprogramm, sondern auch im Tagesprogramm platziert werden dürfen. Die Farbgebung soll deutlich machen, dass Programme dieser Kategorie eher in Richtung einer Freigabe ab 6 Jahren als in Richtung einer Freigabe ab 16 Jahren tendieren. In den Erläuterungen der Kennzeichen wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Sendungen für jüngere Kinder nicht unbedingt geeignet sind und in Begleitung der Eltern angesehen werden sollten.

Juni 2013

Die FSF-Geschäftsstelle zieht in neue Büroräume: Am Karlsbad 11 in Berlin-Tiergarten.

Juni 2014

Am 24. Juni feiert die FSF im Rahmen einer Tagung und einem anschließenden Empfang in der Bertelsmann-Repräsentanz in Berlin ihr 20‑jähriges Bestehen (FSF-Pressemitteilung vom 25.06.2014).

 

2005 – 2009

Januar 2005

Die Geschäftsstelle beginnt das Jahr in neuen Büroräumen am Schöneberger Ufer 1–3

25. Februar 2005

Das Kuratorium der FSF verabschiedet neue Richtlinien zur Anwendung der Prüfordnung der FSF, die am 1. März 2005 in Kraft treten. Die Richtlinien sollen die Prüfung von Fernsehprogrammen unter Jugendschutzgesichtspunkten transparenter machen und der Vereinheitlichung der Spruchpraxis dienen. Das umfassende Papier gibt Vorgaben für die Darstellung von Gewalt oder Sexualität in Fernsehprogrammen, es bietet aber auch Kriterien für den Umgang mit Spielshows oder Reality-Soaps. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Vorgaben für unzulässige Sendungen ausführlich erläutert.

Juni 2005

Die FSF legt ihren Jahresbericht für 2004 vor: Zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzrechts dokumentiert die FSF in einem umfangreichen Bericht ihre Arbeit. Darin zieht das Kuratorium der FSF eine insgesamt positive Bilanz zum Modell der regulierten Selbstkontrolle.
In dem Zeitraum seit ihrer Anerkennung durch die KJM im August 2003 bis zum Jahresende 2004 wurden durch die Prüfgremien der FSF insgesamt 1.202 Fernsehprogramme bewertet. Dies bedeutet eine Zunahme des Prüfaufkommens gegenüber den Vorjahren um fast 50 %. Bei den Ausnahmeanträgen, über die nun die FSF abschließend entscheiden kann, ist ein noch deutlicherer Anstieg der Vorlagen zu verzeichnen: Während in den Jahren 2001 24 Filme, 2002 49 Filme und 2003 63 Filme dieser Kategorie eingereicht wurden, waren es allein im Jahr 2004 insgesamt 148 Beiträge. „Damit zeigt sich, dass die seit der Anerkennung geltende größere Verlässlichkeit der Prüfvoten bei den Sendern zu einem vermehrten Vorlageverhalten geführt hat“, so Andrea Urban, Vorsitzende des Kuratoriums der FSF. 
Eine Herausforderung stellten im Berichtszeitraum vor allem neue Formate wie ScareTactics, Ich bin ein StarHolt mich hier raus! und Die Burg oder Beiträge zum Thema Schönheitsoperationen dar. Diese Programme können nicht anhand derselben Bewertungskriterien beurteilt werden wie fiktionale Genres.      
Nach Ansicht des Kuratoriums zeigt sich gerade hier die Stärke einer Selbstkontrolle: Sie kann auf verschiedenen Ebenen – insbesondere bereits im Vorfeld der Produktion – durch intensive Zusammenarbeit mit den Jugendschutzbeauftragten der Sender, auf neue Formate reagieren. Auch wurden auf den regelmäßig stattfindenden Fortbildungen der inzwischen annähernd 100 Prüferinnen und Prüfer aktuelle problematische Beiträge gesichtet und kontrovers diskutiert.   
Mit Aufkommen der Problematik hat sich zudem eine Arbeitsgruppe des Kuratoriums gebildet, um die Prüfkriterien und Richtlinien entsprechend fortzuschreiben. Dies geschah z. B. zur Bewertung und Platzierung von Sendungen zum Thema Schönheits­ope­rationen (vgl. Kriterien für die Beurteilung von Sendungen mit Schönheitsoperationen).

Seit November 2005

Die Selbstkontrolleinrichtungen treffen sich regelmäßig, um sich zum einen über Arbeitsweisen und Richtlinien auszutauschen und zum anderen die Idee der regulierten Selbstkontrolle sowohl national als auch international zu vertreten bzw. als Zukunftsmodell zu positionieren.

18. November 2005

Der Medien-WAL, der Medienpädagogische Preis für Wissenschaftlich Außergewöhnliche Leistungen, wird zum letzten Mal verliehen. Aufgrund der Änderungen in den Studienordnungen hatte sich die Qualität der Arbeiten verändert, sodass über eine Veränderung der Richtlinie für die Preisvergabe nachgedacht werden musste.

Dezember 2005

Umzug der Geschäftsstelle ins Hallesche Ufer 74–76.

6. Juli 2006

Die Klage der FSF gegen den Beschluss der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vom 20. Juli 2004 und gegen eine Passage der KJM-Pressemitteilung vom 9. August 2004 hat Erfolg (FSF-Pressemitteilung vom 7.7.2006). Das Verwaltungsgericht erklärt den Beschluss der KJM vom 20. Juli 2004 für rechtswidrig. Zur Begründung wird ausgeführt, die KJM habe mit ihrem Beschluss den Eindruck erweckt, eine verbindliche (allgemeine) Regelung schaffen zu wollen. Dafür gebe es aber keine gesetzliche Grundlage.          
Das Verwaltungsgericht hat außerdem die von der FSF beanstan­dete, wörtlich wiedergegebene Passage aus der Pressemitteilung vom 9. August 2004 für rechtswidrig befunden. Zur Begründung wurde ausgeführt, die zitierte Passage stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar. Die FSF habe die Prüfung der Serienfolgen I Want a Famous Face anhand der gesetzlichen Bestimmungen und damit auch unter dem Gesichtspunkt der Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen vorgenommen. Das Verwaltungsgericht hat weiter ausgeführt, die unzutreffende Behauptung sei geeignet, die Tätigkeit der FSF zu beeinträchtigen, da sie ein schlechtes Licht auf deren Arbeitsweise werfe. Die KJM wurde deshalb verpflichtet, die Behauptung zu widerrufen. (Urteil der 27. Kammer vom 6. Juli 2006 – VG 27 A 236.04)

April 2007

Vor 10 Jahren erschien die erste Ausgabe der FSF-Fachzeitschrift tv diskurs.

Juni 2007

Unter Vermittlung der FSF kommen die Sender und die KJM mit der Trailervereinbarung zur ersten bilateralen Vereinbarung. Sie legt fest, dass Programme mit einer Sendezeitbeschränkung nach 22.00 beziehungsweise 23.00 Uhr in Bewegtbildern nur zu den Zeiten beworben werden, zu denen diese Programme ausgestrahlt werden dürfen. Für alle anderen Programme gibt es keine Beschränkung hinsichtlich der Sendezeit in der sie beworben werden dürfen. Gleichzeitig verpflichten sich die Sender und die FSF, ihre Bemühungen und Kontrollmaßnahmen zu verstärken, damit die Programmankündigungen inhaltlich keinen Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen enthalten. Mit dieser Vereinbarung wird ein Streit über unterschiedliche Interpretationen von § 10 JMStV (Programmankündigung und Kenntlichmachung) im gegenseitigen Einvernehmen außergerichtlich geklärt.

30.10.2007

Das Hans-Bredow-Institut veröffentlicht einen im Auftrag von Bund und Ländern erstellten wissenschaftlichen Bericht zur Vorbereitung der Evaluierung des Jugendschutzgesetzes. Dabei wird grundsätzlich das System der regulierten Selbstregulierung als Erfolg dargestellt.

18.01.2008

Die FSF, die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) sowie das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) verleihen zum ersten Mal den medius, einen Preis für innovative, wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten Dieser Preis löst den zuvor zehn Jahre lang vergebenen Medien-WAL ab (FSF-Pressemitteilung vom 15.01.2008).

15.10.2008

In einer Pressemitteilung verkünden FSF und FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.) den Beschluss der Vorstände beider Einrichtungen, eine intensive langfristige Kooperation und eine Verzahnung der Prüfungen von Medieninhalten einzugehen. Hinter­grund ist die fortschreitende Konvergenz der Medien, die es ermöglicht, gleiche Inhalte über verschiedene Vertriebskanäle abzurufen. Die Zusammenarbeit beider Kontrollen soll sich zudem in der Durchführung einer gemeinsam konzipierten Veranstaltungsreihe widerspiegeln. Aus der ursprünglich allein seitens der FSF ausgerichteten Veranstaltung tv impuls wird medien impuls.

Januar 2009

Seit Jahresbeginn werden die FSF-Entscheidungen nicht nur in Form von Sendezeiten formuliert, sondern zusätzlich mit entsprechenden Altersfreigaben versehen. Hintergrund ist die zunehmende Konvergenz der Medien.

Februar 2009

Erstmals hat die FSF Folgen der Castingshow Deutschland sucht den Superstar (DSDS) vor der Ausstrahlung geprüft. Ausgenommen sind die Mottoshows, die aufgrund der Abstimmung des Publikums live ausgestrahlt werden.

Mai 2009

Die RTL-Doku-Soap Erwachsen auf Probe wird heftig in der Öffentlichkeit kritisiert. In der Serie erproben vier noch minderjährige Paare den Alltag des Elterndaseins in einem inszenierten Kontext vor laufenden Kameras. Alle Folgen der Serie werden der FSF zur Prüfung vorgelegt; beantragt ist die Ausstrahlung im Hauptabendprogramm für die ersten vier Episoden (an denen die Babys und Kleinkinder beteiligt sind) und für die weiteren fünf Folgen die Ausstrahlung im Tagesprogramm. Die ersten vier Episoden mit Kleinstkindern werden für das Hauptabendprogramm, die anderen z.T. unter Schnittauflagen für das Tagesprogramm freigegeben.

17. Juni 2009

Die KJM begutachtet die erste Doppelfolge der Sendung Erwachsen auf Probe und übt „deutliche Kritik an der Anlage und den Produktionsbedingungen des Formats“ (KJM-Pressemitteilung vom 17.06.2009). In der rechtlichen Bewertung hatte die KJM die Einschätzung der FSF geteilt, die die Sendungen für die Ausstrahlung im Hauptabendprogramm freigegeben hatte.

Juni/Juli 2009

Bei einem Besuch des Kuratoriums bei dem Niederländischen Institut für die Klassifizierung audiovisueller Medien (NICAM) in Hilversum wird ein gemeinsames Projekt von FSF und NICAM vereinbart: In sechs nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Prüfwochen sollen alle der FSF vorgelegten Sendungen zusätzlich nach dem Kijkwijzer-Online-Frage­bogen bewertet werden, um die Ergebnisse vergleichen zu können. Zu diesem Zweck wird der FSF ein zeitlich befristeter Zugang zum System gewährt. Im Ergebnis des Projektes konnten bei den Bewertungen 80 % Übereinstimmungen festgestellt werden.

16. Juli 2009

Weitere Folgen der Serie Erwachsen auf Probe werden von der KJM geprüft. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Zuschauern ab 12 Jahren oder ein Verstoß gegen die Menschenwürde werden auch bei diesen Folgen nicht festgestellt. Die Serie wird aber erneut „deutlich kritisiert und die Sendung weiterhin als ethisch und pädagogisch unverantwortlich eingestuft“ (KJM-Pressemitteilung vom 16.07.2009).

 

2000 – 2004

Jahr 2000

Mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags stellt der Gesetzgeber einen Bereich unter die Aufsicht der Landesmedienanstalten, der nach Auffassung fast aller Fachleute – auch der Medienanstalten selbst – bei der FSF gut aufgehoben scheint: die Prüfung, ob indizierte Filme im Fernsehen ausgestrahlt werden dürfen.

Sommer 2001

Eine Diskussion um die Reform des Jugendschutzrechts beginnt. Die FSF stellt den Sinn der Selbstkontrolle infrage, wenn ihre Ergebnisse von den Medienanstalten nicht anerkannt werden. Es komme zu sinnlosen Doppelprüfungen, die Prüfung durch die FSF biete für die Anbieter keine Planungssicherheit. Andererseits wird immer deutlicher, dass angesichts der rasanten Medienentwicklung eine Regulierung ohne die Mitarbeit der Anbieter nicht mehr möglich sein wird. Diese Überlegungen werden von den Ländern bei der Diskussion der Reform des Jugendschutzrechts miteinbezogen. Sie wird von drei Grundideen geleitet:        
1. Die Zusammenfassung von Jugendschutzbestimmungen verschiedener Gesetze im Jugendschutzgesetz (JuSchG) für Off­linemedien und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für Onlinemedien.
2. Weitgehende Angleichung der Jugendschutzbestimmungen für Fernsehen und Internet.      
3. Stärkung der Selbstkontrolleinrichtungen.

Juni 2001

Der erste Entwurf eines Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsteht, der positive Ansätze erkennen lässt, die Selbstkontrolle in einen gesetzlichen Rahmen zu stellen. Nach langen Debatten über die Strukturen des neuen Verhältnisses von Selbstkontrolle und staatlicher Aufsicht gelingt es, die Gesetzentwürfe noch vor den Bundestagswahlen im Herbst 2002 so zu überarbeiten, dass das Jugend­schutzgesetz (JuSchG) und der JMStV am 1. April 2003 in Kraft treten können.

1. April 2003

Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) tritt in Kraft (FSF-Pressemitteilung vom 01.04.2003). Danach wird für die Aufsicht über Fernsehen und Internet (On­line­medien) die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gebildet, ein Organ der Landes­medienanstalten, das aus zwölf Mitgliedern besteht. Davon werden sechs aus den Kreisen der Direktoren der Landesmedienanstalten gewählt, vier werden von den Obersten Landesbehörden benannt, zwei vom Bund. Die Landesmedienanstalten (LMA) geben alle Jugendschutzverfahren an die KJM ab, die gemeinsam für alle LMAs die Entscheidungen trifft. Das Gesetz bietet gleichzeitig den Anbietern die Möglichkeit, Institutionen der Selbstkontrolle einzurichten. In § 19 JMStV werden bestimmte Anforderungen an die Selbstkontrolle festgelegt. Werden diese erfüllt, so wird die jeweilige Einrichtung als Selbstkontrolle im Sinne des JMStV von der KJM anerkannt. Eine anerkannte Selbstkontrolle kann die Bestimmungen der Jugendschutzgesetze gegenüber ihren Anbietern weitgehend selbständig durchsetzen. Die KJM kann nur eingreifen, wenn die Anbieter ein relevantes Programm nicht vorgelegt haben oder wenn das Prüfergebnis fachlich nicht haltbar ist (Beurteilungsspielraum).

2. April 2003

Konstituierende Sitzung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Der Antrag der FSF auf Anerkennung als Selbstkontrolleinrichtung, die mit der Selbstregulierung die Bestimmungen des Jugendschutzes gegenüber den Anbietern weitgehend eigenständig durchsetzen kann, liegt bei dieser Sitzung bereits mit allen notwendigen Unterlagen vor.

25. Mai 2003

Gespräch zwischen der KJM und FSF zur Klärung einiger weniger noch strittiger Fragen.

28. August 2003

Die FSF wird rückwirkend ab dem 1. August 2003 als Selbstkontrolle im Sinne des JMStV anerkannt.

Sommer 2003

Die FSF setzt sich mit der Evangelischen und der Katholischen Kirche in Verbindung, um in einem kooperativen Verfahren aus den kirchlichen Reihen Personen als Prüfer für die FSF zu gewinnen. Es wird darüber hinaus der Entschluss gefasst, je einen Vertreter der beiden großen Kirchen ins Kuratorium der FSF aufzunehmen.

25. Mai 2004

Die FSF feiert in Berlin ihr zehnjähriges Bestehen (FSF-Pressemitteilung vom 24.05.2004). Auf der Jubiläumsfeier kritisieren sowohl Wolf-Dieter Ring, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), als auch Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), die Haltung von ARD und ZDF gegenüber dem Jugendschutz. Beide betonen, dass dieses Thema nicht zwischen öffentlichen und privaten Anbietern teilbar sei.

21. Juli 2004

Die KJM vermeldet per Pressemitteilung einen „Grundsatzbeschluss“ zu Schönheitsoperationen. Einerseits sollen nun „TV-Formate, in denen Schönheitsoperationen zu Unterhaltungszwecken angeregt, durchgeführt oder begleitet werden, grundsätzlich nicht vor 23.00 Uhr gezeigt werden“. Andererseits geht die KJM davon aus, „dass geplante Formate dieser Machart künftig möglichst umfassend der FSF vor der Ausstrahlung zur Prüfung vorgelegt werden“.          
Die FSF reicht gegen diesen „Grundsatzbeschluss“ Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Zum einen sei es unzulässig, in Richtlinien Kriterien für Sendungen aufzustellen, die damals noch in Planung waren, ohne der Selbstkontrolle Gelegenheit zur Kriterienbildung zu geben. Zum anderen sei es unzumutbar, Grundsatzbeschlüsse durch Pressemitteilungen zu kommunizieren, ohne die Beteiligten schriftlich darüber zu informieren.

24. Juli 2004

Gegen eine pauschale Verurteilung von unterhaltenden Fern­seh­sen­dungen zum Thema „Schönheitsoperation“ spricht sich der Geschäftsführer der FSF, Joachim von Gottberg, aus. Auch Jürgen Doetz, Präsident des VPRT, kritisiert die pauschale Vorverurteilung bestimmter Formate durch die Landesmedienanstalten. Durch Streitfälle, die letztlich auf unterschiedlichen Einschätzungen in Geschmacksfragen beruhen, dürfe die Meinungs- und Rundfunkfreiheit nicht angetastet werden.

9. August 2004

Zeitgleich mit einem Artikel im „Focus“ verkündet die KJM per Pressemeldung, dass die FSF bei der Beurteilung einer Folge der Serie I Want a Famous Face (MTV) mit der Freigabe im Tagesprogramm ihren Beurteilungsspielraum überschritten habe. Sie legt eine Ausstrahlung u. a. zwischen 22.00 und 6.00 Uhr fest und geht damit nicht ganz konform mit ihrem „Grundsatzbeschluss“ (vgl. 21. Juli 2004).

 

1990er-Jahre

Beginn 90er-Jahre

Gesellschaftliche Debatte über die Folgen der Darstellung von Gewalt und Sex im Fernsehen. Forderung nach Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Jugendschutz.

2. Mai 1993

In einer Anhörung der Rundfunkreferenten in Düsseldorf schlägt Joachim von Gottberg – zu dem Zeitpunkt Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) – vor, das System der FSK auf das Fernsehen zu übertragen. Unter der Aufsicht eines fachkundigen, neutralen Kuratoriums (unter Beteiligung der Medienanstalten) sollten Sendungen vor der Ausstrahlung geprüft werden. Die Ergebnisse sollten von den Medienanstalten anerkannt werden. Sowohl auf politischer wie auf Senderseite stößt der Vorschlag auf grundsätzliche Zustimmung. Die Sender erklären sich bereit, eine solche Selbstkontrolleinrichtung zu gründen, zu finanzieren und ihre Ergebnis­se zu akzeptieren. Die Vertreter der Landesmedien­an­stal­ten begrüßen zwar das Einrichten einer Selbstkontrolle, lehnen jedoch die Vermischung der vom Staat bestellten Auf­sicht mit einer von der Wirtschaft organisierten Selbstkontrolle ab. Die öffentlich-recht­lichen Sender verweigern grundsätzlich ihre Mitarbeit oder gar Mitgliedschaft in einer solchen Einrichtung, sie verweisen auf die Kontrolle durch eigene Aufsichtsgremien.

Sommer 1993

Vereinsgründung und Antrag der FSF auf Eintrag als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister. Mitglieder sind alle bundesweit ausstrahlenden privaten Fernsehsender.

Funkausstellung 1993

Jürgen Doetz, damals Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), stellt der Öffentlichkeit das Projekt vor. Im Ergebnis handelt es sich nach seiner Darstellung um eine Selbstkontrolle „light“ – ausschließlich getragen von den privaten Fernsehanbietern und ohne Befugnis, Prüfergebnisse mit der notwendigen Sicherheit für die Anbieter zu erteilen.

November 1993

Die Mitgliederversammlung der FSF verabschiedet die erste Satzung des Vereins.

4. April 1994

Die Geschäftsstelle der FSF in der Rauchstraße 18 in Berlin-Tiergarten ist funktionsfähig: Joachim von Gottberg wird von den Sendern beauftragt, als Geschäftsführer die Organisation der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zu übernehmen.           
Eine Liste mit 70 Prüferinnen und Prüfern wird aufgestellt. Prüfausschüsse der FSF nehmen ihre Arbeit auf.   
Das erste Kuratorium setzte sich aus 15 Sachverständigen aus Wissen­schaft und Jugendschutzpraxis zusammen. Dazu gehören auch die Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schrif­ten (BPjS, heute BPjM [für Medien]), Elke Monssen-Engberding, und der Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK, Folker Hönge.

Ende April 1994

Das Kuratorium der FSF verabschiedet eine Prüfordnung, die sowohl formal als auch inhaltlich den Ablauf der Prüfungen regelt. Die inhaltlichen Prüfkriterien entsprechen dem aktuellen Stand der Medienwirkungsforschung

25. Mai 1994

Die FSF stellt sich auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vor. Die Resonanz ist weitgehend positiv, nicht zuletzt auch wegen der Vorlage der ersten Prüfstatistik: Mehr als die Hälfte der von den Sendern gestellten Anträge wurde abgelehnt. Damit wurde die Befürchtung nicht bestätigt, die FSF würde den Sendern in ihren Ergebnissen zu sehr entgegenkommen.

Mitte 90er-Jahre

Der Anteil fiktionaler Programme im Fernsehen geht zurück, neue Misch­formate entstehen, in denen Realität, Spiel, Spontaneität und redaktionelle Vorgaben kombiniert sind (Talkshows, Gerichtsshows, Big Brother, „Dschungel“-TV etc.). Dieser Trend stellt Jugend­schutz und Selbstkontrolle vor neue praktische und inhaltliche Probleme.

April 1997

Die erste Ausgabe der FSF-Fachzeitschrift tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien erscheint mit dem Titel Jugendmedienschutz in Europa. Zielsetzung der vierteljährlich erscheinenden Zeitschrift ist eine möglichst umfassende Information über den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs rund um das Thema Jugendschutz und Medien.

November 1997

Im Rahmen des Forums Kommunikationskultur der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) wird zum ersten Mal der Medien-WAL verliehen, ein Preis, den GMK und FSF von nun an jährlich für „Wissenschaftlich Außergewöhnliche Leistungen“ des wissenschaftlichen Nachwuchses vergeben. Eingereicht werden können Diplom-, Magister- und Staatsexamensarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit medienpädagogischen Fragestellungen auseinandersetzten. Der Preis ist mit 1.500 Euro dotiert, und es werden Möglichkeiten zur Veröffentlichung geboten.

Ende der 90er-Jahre

Auseinandersetzungen zwischen Landesmedienanstalten und der FSF über die Grenze zwischen erlaubten erotischen und verbotenen pornografischen Darstellungen.
In keinem anderen Bereich hat sich der gesellschaftliche Wertewandel so deutlich auf die Spruchpraxis des Jugendschutzes ausgewirkt wie bei sexuellen Darstellungen. Während in den 50er-Jahren Filme allein deshalb keine Jugendfreigabe erhielten, weil außereheliche Sexualität auch nur thematisiert wurde, sind heute Darstellungen nackter Menschen oder sexuell stimulierende Effekte kein Jugendschutzkriterium mehr. Bei einigen von der FSF freigegebenen Erotikfilmen vertraten die Medienanstalten die Auffassung, die Grenze zu Pornografie sei überschritten. Nach einigen Diskussionen gab es dann keine weiteren Streitfälle.

Herbst 1998

Umzug der Geschäftsstelle von der Rauchstraße 18 in die Lützowstraße 33.