Sensorische Aufnahmen überwachter Verhaftungen
Das Dokuformat „Zugriff– Polizei im Spezialeinsatz“

- Zugriff – Polizei im Spezialeinsatz
- GB 2025Dokumentation
- Anbieter
- DMAX
- Zu sehen
- ab 23.05.2026
Als Prüfer*in bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) wird man über kurz oder lang zur/zum Kenner*in sämtlicher True-Crime- und Polizeiformate. Das liegt am hohen Aufgebot entsprechender Prüfobjekte durch ein scheinbar unersättliches voyeuristisches, mit Angstlust gepaartes Begehren eines breiten Publikums an Einzelheiten der Straftaten anderer Leute. Während das Genre in der Regel der bewährten Formel „Retrospektiv einordnende Talking Heads + Originalaufnahmen von Tatort, Täter*in und Opfer + spekulatives Reenactment bis zum Abschluss eines jeweiligen Falles“ folgt, lassen sich beim neuen britischen Format Zugriff – Polizei im Spezialeinsatz deutliche Perspektivverschiebungen und veränderte narrative Fokusse feststellen, die aus Jugendmedienschutzperspektive bemerkenswert sind.
Die Serie rekurriert auf Bodycamaufnahmen von Polizist*innen. Die kleinen Kameras, die britische Polizist*innen auf Brusthöhe an ihrer Weste, ihren Helmen, Schutzbrillen oder Schulterklappen tragen, liefern Aufnahmen, die teilweise Egoshooter-Perspektiven einnehmen und die Gewalt einer Verhaftung roh und distanzlos dokumentieren.
Trailer Zugriff – Polizei im Spezialeinsatz auf dmax.de (Screenshot © dmax.de/Warner Bros. Discovery)
In der Serie analysieren Expert*innen das Material und erklären neben kriminalistischen Strategien die Funktion zielgerichteter Polizeigewalt, deren notwendiges und angemessenes Maß. Rezipient*innen bekommen in etlichen Wiederholungen eindringliche Einblicke in die Psychen von Delinquent*innen im Ausnahmezustand, die u. a. grausame Verbrechen verübt haben und schwere Psychopathologien aufweisen. Das Format bezieht auch Aufnahmen von Überwachungskameras in englischen Straßen ein, die von der Polizei für ihre Ermittlungsarbeit verwendet werden.
Klassischerweise liegt der narrative Schwerpunkt bei True Crime auf der Rekonstruktion und Auflösung eines Falles, wobei der Täter am Ende der Folge der Justiz zugeführt wird. Diese Entlastung schaffende Dramaturgie weicht hier einem voyeuristischen Fokus auf die aggressive körperliche Begegnung von Polizei und Täter*innen im Moment ihrer Festnahme, der von Angst, Gewalt und oft auch ausgeprägtem Widerstand markiert ist.
Freigegeben ab 12 Jahren | ab 20 Uhr
Viele Kinder zeigen großes Interesse an Polizeiarbeit. Daher wurden inhaltliche Anschlussmöglichkeiten für jüngere Kinder gesehen, deren Wohl bei einer Tagesprogrammierung zu beachten ist. Sie werden durch die Machart des Formats im Vergleich zu anderen Serien nicht hinreichend begleitet bei der Verarbeitung verstörender Kriminalfälle, die zudem zeitlich nur wenige Jahre zurückliegen und Bedrohlichkeit vermitteln. Auch die detailreiche, intensive Beschreibung brutaler, letaler Gewalt im häuslich-familiären Kontext, zu der in einer Folge die Konservierung der Leichen der Eltern gehörte, mit denen die Tochter über vier Jahre im Haus lebte, wurden als zu gruselig für jüngere Kinder gewertet. Der sogenannte „Scary World Effect“, die medial induzierte Wahrnehmung der Welt als bedrohlicher, als sie wirklich ist, sowie eine mögliche Desensibilisierung konnten bei der Konzentration auf die unruhigen Aufnahmen beängstigend wirkender Menschen in akuten Krisenmomenten für jüngere Kinder nicht ausgeschlossen werden, ebenso wenig wie eine Desorientierung durch die nahe, psychophysische Konfrontation mit Täter*innen, die dramaturgisch intensiv ausgespielt wird.
Zuschauenden ab 12 Jahren wurde zugetraut, die dargestellte Gewalt im Hauptabendprogramm sowohl einordnen als auch verarbeiten zu können. Sie sind bereits geübt in der Rezeption ähnlicher Formate und auch dazu befähigt, sich innerlich zu distanzieren oder einfach weiterzuzappen, wenn ihnen der „Zugriff“ des Formats zu zudringlich werden sollte.
Über die Autorin:
Jana Papenbroock studierte Audiovisuelle Medien an der Kunsthochschule für Medien in Köln mit einem Auslandssemester an der CalArts in Kalifornien. Sie arbeitet als freie Autorin und Regisseurin für Film, Fernsehen, Theater, Videoinstallation und Hörspiel.
Bitte beachten Sie:
Bei den Altersfreigaben handelt es sich nicht um pädagogische Empfehlungen, sondern um die Angabe der Altersstufe, für die ein Medieninhalt nach Einschätzung der Prüferinnen und Prüfer keine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung hat.
Weiterlesen: Sendezeiten und Altersfreigaben
Hinweis:
Pay-TV-Anbieter oder Streamingdienste können eine Jugendschutzsperre aktivieren, die von den Zuschauerinnen und Zuschauern mit der Eingabe einer Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden muss. In dem Fall gelten nicht die üblichen Sendezeitbeschränkungen und Schnittauflagen. Weitere Informationen zu Vorschriften und Anforderungen an digitale Vorsperren als Alternative zur Vergabe von Sendezeitbeschränkungen sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (§ 5 Abs. 3 Nr. 1; § 9 Abs. 2 JMStV) sowie in der Jugendschutzsatzung der Landesmedienanstalten (§ 2 bis § 5 JSS) zu finden.
Weiterlesen: Jugendschutz bei Streamingdiensten


