Ein Rapper im Bürohaus
Das Musikvideo „2 Sitza“ von Pashanim

- 2 Sitza (Pashanim)
- D 2025Musikclip
- Anbieter
- MTV
- Zu sehen
- ab 01.06.2025
Polizeiautos müssen schnell sein. So flott wie der aktuelle Zweisitzer eines aus Stuttgart stammenden, weltbekannten Luxus-Sportwagenherstellers, dessen Logo ein aufsteigendes Pferd zeigt, ist allerdings kein Dienstkraftwagen: Während die Beamten die Ganoven mit – je nach Modell – höchstens 230 km/h verfolgen müssten, könnte besagter Zweisitzer mit über 300 km/h flüchten.
Der Deutsch-Rapper Pashanim hat also zumindest teilweise recht, wenn er in seinem 2025 entstandenen Song 2 Sitza zu etwas monotonen Beats und prominenter Logoeinblendung prahlt: „Fahr’ so schnell in ein’ brandneu’n Zweisitzer / Mich kriegt keine Streife und auch kein Blitzer“. Sogar, wenn das mit dem Blitzer technisch nicht der Wahrheit entspricht. Schließlich geht es um den Reim.
Das Video zu 2 Sitza entstand in Berlin, allerdings weniger auf den Straßen und Autobahnen der Stadt, sondern um den Potsdamer Platz herum. Der aus Berlin-Kreuzberg stammende, 24-jährige Rapper und ein paar Freunde lungern in dem knapp unter zwei Minuten langen Clip größtenteils in einem leer stehenden Bürogebäude, dem so genannten Atrium Tower herum, der nur zu besonderen Gelegenheiten (wie der Berlinale) „bespielt“ wird und ansonsten eine der vielen teuren Büroleichen der Stadt darstellt. Pashanim, der mit bürgerlichem Namen Can David Bayrahm heißt, trägt eine Sonnenbrille und fuchtelt klassische Rap-Gesten in Richtung Kamera, während er im Refrain des Songs einen gefährlichen Lebensstil („driving under influence“) offenlegt:
„Blaulicht auf Straße Solarium
Lenk’ den Wagen auf zwei Milligramm Valium.“
Musikclip 2 Sitza (Pashanim Nulldreinull, 30.04.2025)
In den Strophen des kurzen Songs beschreibt Pashanim seine Karriere und bedient damit eine klassische Von-der-Straße-zum-Gangsta-und-Aufreißer-Mär: „Und mit vierzehn hab’ ich meine ersten G’s abgepackt / H&M, C&A, wir hab’n nie viel gehabt / Häng’ mit Hipster, aber auch Intensivtäter ab / Guck’ dir nicht mehr in die Augen, sondern tief in den Cup“. In anderen Strophen könnte man eine Auseinandersetzung mit einer Beziehung während des Reisens vermuten: „Ich flieg’ high nach Nizza, ich flieg’ high nach Rom / Und sie will immer noch unterm Eiffelturm / Sie will immer noch unterm Eiffel Tower / Doch wir reden grad nicht, wir sind beide sauer“.
Auf der Bildebene sind in schnellem Schnittrhythmus und grafischer Verfremdung Pashanim und ein Kumpel im leeren Atrium Tower und in verschiedenen Autos zu sehen; es wird Geld gezählt, die Polizei fährt durchs Bild; in einer Wohnung scheinen ein paar Menschen Drogentüten abzupacken, auch einen Joint kann man erahnen. Passend dazu schwankt die Kamera wie bekifft, weitere Videoeffekte erschweren konkrete Orts- oder Tätigkeitsbeschreibungen. Pashanim tritt dabei eher zurückhaltend auf, in den kurzen Bildblitzen erkennt man ihn kaum.
Freigegeben ab 12 Jahren | ab 20 Uhr
Die FSF gab den Clip antragsgemäß und einstimmig für das Hauptabendprogramm ab 12 Jahren frei. Der Prüfausschuss bestätigte dem Rapper im Gutachten eine „bemühte, aber nicht tragfähige Gangsta-Attitüde“. Die Gefahr einer möglichen Entwicklungsbeeinträchtigung durch Worte wie „H&M, C&A, wir haben nie viel gehabt“ und das „Abhängen mit Hipstern und Intensivtätern“ sah man als nicht stark genug an – vielleicht schafft es einer der Hipster ja sogar, einen der designierten potenziellen „Intensivtäter“ zu bekehren. Dass man „auf Valium“ keinesfalls Autofahren darf, steht zwar außer Frage – dennoch zeigt die Assoziation entgegen der Behauptung im Refrain eher in Richtung weniger gefährliche Langsamkeit.
Für eine jugendschutzrelevante Beurteilung müssen Musikvideos auf verschiedenen Ebenen gelesen werden: Was sagt der Text und wie chiffrierbar und verständlich sind die Formulierungen. Was passiert im Bild und wie deutlich ist das zu sehen? Gibt es darüber hinaus Kodizes, die mit entsprechenden Szenen verbunden sind? „Skandalträchtige“ Musikvideos spielen oft mit Sex, Drogengebrauch, Blasphemie und/oder Gewalt – und sind am wirkmächtigsten, wenn der dazugehörige Song so stark ist, dass er auch ohne Video funktioniert: Jonas Åkerlunds 2007 für The Prodigy inszenierte Song Smack My Bitch Up, dessen Genderreveal (der aus subjektiver Kameraperspektive erzählte Drogen- und Sextrip endet mit dem Blick einer jungen Frau in den Spiegel) den Clip vom Vorwurf der Männergewalt befreite, ist auch ohne Bild radikal und treibend. Michael Jacksons 1982 von John Landis inszeniertes Video Thriller gruselte die Öffentlichkeit derartig, dass die entsprechende Formel Eins-Sendung erst nach 22 Uhr ausgestrahlt werden durfte, aber der von Quincey Jones perfekt produzierte Song gilt – ob mit oder ohne Jackson-Zombie – zu Recht als einer der größten Dancehits aller Zeiten.
Dass bei dem 2-Sitza-Clip vor allem die „Langeweile“ des Protagonisten vermittelt wird, wie der Ausschuss betont, schwächt die mögliche Wirkmacht. Der reduzierte Text und die werbespotartige Ästhetik der wie glänzende Leihwagen wirkenden Luxusautos können nicht verfangen; anstatt Persönlichkeit oder Authentizität zeigt der Rapper wenige, sich wiederholende, distanzierte Selbstbilder. Nicht mal die Drogentüten schaffen es, den schlimmen Finger zu untermauern. Was bleibt, ist ein junger Mann, der gerne Gangster wäre, aber über die Hampelei im Bürogebäude nicht hinauskommt. Und das ist ja auch gut so.
Über die Autorin:
Jenni Zylka ist freie Autorin, Moderatorin, Filmkuratorin, Journalismusdozentin und Geheimagentin. Sie arbeitet für Radio, Print- und Onlinemedien, u. a. Spiegel Online, „taz“, „Tagesspiegel“, „Rolling Stone“, WDR, RBB, Deutschlandradio, Berlinale, Filmfest Emden, Filmfest Dresden und Akademie für Mode und Design. Sie veröffentlichte bei Rowohlt und Suhrkamp.
Bitte beachten Sie:
Bei den Altersfreigaben handelt es sich nicht um pädagogische Empfehlungen, sondern um die Angabe der Altersstufe, für die ein Medieninhalt nach Einschätzung der Prüferinnen und Prüfer keine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung hat.
Weiterlesen: Sendezeiten und Altersfreigaben
Hinweis:
Pay-TV-Anbieter oder Streamingdienste können eine Jugendschutzsperre aktivieren, die von den Zuschauerinnen und Zuschauern mit der Eingabe einer Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden muss. In dem Fall gelten nicht die üblichen Sendezeitbeschränkungen und Schnittauflagen. Weitere Informationen zu Vorschriften und Anforderungen an digitale Vorsperren als Alternative zur Vergabe von Sendezeitbeschränkungen sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (§ 5 Abs. 3 Nr. 1; § 9 Abs. 2 JMStV) sowie in der Jugendschutzsatzung der Landesmedienanstalten (§ 2 bis § 5 JSS) zu finden.
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