Aus der Geschichte die Gegenwart erklären
Die Dokuserie „Kevin Costner’s The West“

- Kevin Costner's The West
- USA 2025Dokumentation
- Anbieter
- The History Channel
- Zu sehen
- ab Oktober 2025
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stets als „melting pot“, als Schmelztiegel der Nationen, als Einwanderungsland und auch als „land of the free“ par excellence verstanden. Aktuell vollzieht die MAGA- und „Heritage“-Bewegung von Donald Trump und J. D. Vance einen Rollback hin zu autoritären Strukturen, wirtschaftlicher Konzentration und Abschottung (durch Zölle und eine restriktive Einwanderungspolitik). In ihrer Rückwärtsgewandtheit beziehen sie sich auf die prägenden Gründungsmythen der USA, auf die auch Kevin Costner mit seiner Dokuserie hinweist: Siedlerkolonialismus und die Hegemonie des weißen Mannes, veranschaulicht an der Vereinnahmung des „Wilden Westens“. Dass sich diese Mythen auf schlimmste Verbrechen gründen, die nicht vergessen werden dürfen und weiter aufgearbeitet werden müssen, versteht sich eigentlich von selbst. Hierzu zählen der gezielte Genozid an und die Vertreibung der indigenen Bevölkerung, Sklaverei und Segregation, Lynchjustiz sowie die brutalste Ausbeutung von Menschen, Bodenschätzen und der Tierwelt.
Trailer Kevin Costner’s The West – Die wahre Geschichte des Wilden Westens (The History Channel, 29.05.2025)
Kevin Costner ist nicht nur Schauspieler, sondern fungiert auch als Regisseur und Produzent. Er ist mit seinem Gesamtwerk schon längst als jemand bekannt, der sich intensiv und differenziert mit der Geschichte der USA auseinandersetzt (u. a. Yellowstone, 500 Nations, Der mit dem Wolf tanzt, Horizon: An American Saga). Mit der von ihm produzierten achtteiligen Dokuserie Kevin Costner’s The West wird der oft klischeebeladenen, aber doch erstaunlich vielschichtigen Geschichte des „Wilden Westens“ und dessen Besiedelung nachgegangen.
Anhand von Einzelschicksalen oder ganzen Bevölkerungsgruppen und des Wirtschaftssystems erzählt Costner, der auch als einleitender Host fungiert, die nicht gerade rühmliche Geschichte der Besiedlung Nordamerikas durch Einwanderer. Wissenschaftler und Experten unterschiedlicher Provenienz rahmen mit fundierten Statements die beeindruckenden, kinoreifen Spielszenen.
Freigegeben ab 12 Jahren | ab 6 Uhr und ab 20 Uhr
Gerade die sehr eindrücklichen und bildgewaltigen Nachinszenierungen (Reenactments) von individuellen Verbrechen und ganzen Schlachtengetümmeln waren hinsichtlich ihrer Wirkung auf Kinder diskussionswürdig.
Grundsätzlich verständigte sich der Prüfausschuss nach intensiver Diskussion darauf, dass der hier von Costner vertretene Ansatz, die Inbesitznahme des nordamerikanischen Kontinents und des „Wilden Westens“ durch vorrangig angelsächsische bzw. schottisch-irische Siedler mit all ihren damit einhergehenden Verbrechen zu schildern, auch im Tagesprogramm vertretbar sei.
Die Dokumentation nimmt sowohl Einzelschicksale als auch ganze Bevölkerungsgruppen in den Blick, wodurch sich interessanterweise eine differenzierte Sicht auf die bei der Beurteilung der im Tagesprogramm so wichtigen Bildebene ergibt. Durch die zeithistorische Rahmung und Kommentierung wird eine „großzügigere“ Bewertung mit Blick auf Schlachtenszenen möglich, wohingegen bei der Schilderung von Einzelschicksalen manche Szenen (z. B. das Erhängen einer Frau) trotz der Einordnungen als zu grausam empfunden wurden, weil es sich eben um dramaturgisch eingeführte Personen handelt.
Als wirkungsrelativierend wurde die Einordnung durch Historiker und andere Experten eingeschätzt. Die zeithistorische Rahmung stellt ein Gegengewicht zu herausfordernderen Gewaltdarstellungen dar, sodass diese auch für jüngere Kinder im Tagesprogramm zumutbar erscheinen. Durch die Hinzunahme von Ölgemälden, zeitgenössischen Bilderbögen und Schwarz-Weiß-Fotoaufnahmen wird das Gezeigte in den historischen Kontext gerückt und ermöglicht auch Kindern unter 12 Jahren, Distanz aufzubauen. Die Kameraführung ist – insbesondere bei der Schilderung individueller Schicksale – stets bemüht, nicht ins Spekulative abzugleiten.
Um das Ängstigungspotenzial für Kinder unter 12 Jahren zu reduzieren, wurden stellenweise Gewaltspitzen für die Ausstrahlung im Tagesprogramm mit Schnittauflagen versehen. Die integralen Fassungen erhielten eine Freigabe für das Hauptabendprogramm ab 20 Uhr.
Über den Autor:
Nils Brinkmann studierte Publizistik, Kunstgeschichte und Soziologie (M.A.). Seit vielen Jahren prüft Nils Brinkmann als hauptamtlicher Prüfer bei der FSF, ebenso prüft er im Beschwerde- und Gutachterausschuss der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM).
Bitte beachten Sie:
Bei den Altersfreigaben handelt es sich nicht um pädagogische Empfehlungen, sondern um die Angabe der Altersstufe, für die ein Medieninhalt nach Einschätzung der Prüferinnen und Prüfer keine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung hat.
Weiterlesen: Sendezeiten und Altersfreigaben
Hinweis:
Pay-TV-Anbieter oder Streamingdienste können eine Jugendschutzsperre aktivieren, die von den Zuschauerinnen und Zuschauern mit der Eingabe einer Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden muss. In dem Fall gelten nicht die üblichen Sendezeitbeschränkungen und Schnittauflagen. Weitere Informationen zu Vorschriften und Anforderungen an digitale Vorsperren als Alternative zur Vergabe von Sendezeitbeschränkungen sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (§ 5 Abs. 3 Nr. 1; § 9 Abs. 2 JMStV) sowie in der Jugendschutzsatzung der Landesmedienanstalten (§ 2 bis § 5 JSS) zu finden.
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