Wenn Macht missbraucht wird

Die True-Crime-Serie „American Monster: Abuse of Power“

Milan Carl Bath
AMERICAN MONSTER: ABUSE OF POWER (© 2024 Warner Bros. Discovery, Inc. or its subsidiaries and affiliates. All rights reserved.)
American Monster: Abuse of Power
GB 2024True Crime
Anbieter
Discovery+
Zu sehen
ab 20.02.2026

Die US-amerikanische True-Crime-Dokuserie American Monster: Abuse of Power thematisiert reale Kriminalfälle, in denen Personen in eigentlich vertrauensvollen gesellschaftlichen Positionen – etwa Polizisten, Ärzte, religiöse Autoritäten oder Führungskräfte – ihren Status missbraucht haben, um anderen zu schaden. Die Serie macht sichtbar, wie institutionelle Strukturen, Autoritätsgläubigkeit und gesellschaftliches Ansehen dazu beitragen können, dass solcher Machtmissbrauch begünstigt wird oder über lange Zeit verdeckt bleibt.

Trailer American Monster: Abuse of Power (Investigation Discovery, 15.05.2025)


 

Freigegeben ab 12 Jahren | ab 20 Uhr
 

 

Die Serie wurde der FSF im Rahmen eines Antrags auf Freigabe ab 12 Jahren für das Hauptabendprogramm vorgelegt und erhielt die beantragte Einstufung. 

Zwar befassen sich die geprüften Episoden mit Themen wie sexuellen Übergriffen und Gewalt bis hin zu Mord, doch werden diese insgesamt sachlich und nicht übermäßig sensationsorientiert vermittelt. So werden explizite Gewaltdarstellungen vermieden. Genretypische Reenactments beschränken sich auf Andeutungen. Das Leid der Opfer wird nicht besonders visualisiert oder ästhetisiert, sondern vor allem verbal beschrieben und stets in einem empathischen Kontext eingeordnet. Diese sachliche Erzählweise wird durch die zeitliche und geografische Distanz der Fälle, den hohen Anteil an Interviews sowie die nüchterne Darstellung der polizeilichen Ermittlungsarbeit zusätzlich unterstützt.

Neben dem Verzicht auf detaillierte Tatrekonstruktionen trägt auch die wertorientierte Haltung des Formats zu einer angstmindernden Wirkung bei, was gleichsam die sozialethische Einordnung des Geschehens erleichtert. Zentral für die jugendschutzrelevante Bewertung ist dabei die klare moralische und rechtliche Rahmung der dargestellten Taten. Die Serie verurteilt die Verbrechen eindeutig, kennzeichnet die Täter klar negativ und macht strafrechtliche Konsequenzen transparent. Tätermotive werden weder heroisiert noch relativiert, sondern kritisch hinterfragt; zugleich vermeidet das Format – anders, als es der Serientitel nahelegen könnte – eine Entmenschlichung der Täter als inhärent böse Monster. Eine besondere Faszination oder Sogwirkung entstehen daher nicht.

Obwohl sich die Serie mit Tätern in gesellschaftlichen Machtpositionen befasst, werden pauschale Zuschreibungen oder eine Relativierung institutioneller Verantwortung unterbunden. Das dargestellte Fehlverhalten wird als individuelles Abweichen kenntlich gemacht und nicht normsetzend vermittelt. Die Folgen von Gewalt sowie von Macht- und Drogenmissbrauch werden stets abschreckend vermittelt. In einzelnen Episoden nimmt die Serie dabei durchaus einen aufklärerischen Charakter an, etwa wenn sie ausdrücklich auf die Risiken von Medikamentenabhängigkeit hinweist.

Über den Autor:

Milan Carl Bath studierte Audiovisuelle Medien in Berlin und den MA Filmkulturerbe an der Filmuniversität Babelsberg. Er arbeitet freiberuflich im Dokumentarfilmbereich und ist als Filmvermittler u. a. für die Deutsche Kinemathek tätig.

Bitte beachten Sie:

Bei den Altersfreigaben handelt es sich nicht um pädagogische Empfehlungen, sondern um die Angabe der Altersstufe, für die ein Medieninhalt nach Einschätzung der Prüferinnen und Prüfer keine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung hat.

Weiterlesen:   Sendezeiten und Altersfreigaben

 

Hinweis:

Pay-TV-Anbieter oder Streamingdienste können eine Jugendschutzsperre aktivieren, die von den Zuschauerinnen und Zuschauern mit der Eingabe einer Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden muss. In dem Fall gelten nicht die üblichen Sendezeitbeschränkungen und Schnittauflagen. Weitere Informationen zu Vorschriften und Anforderungen an digitale Vorsperren als Alternative zur Vergabe von Sendezeitbeschränkungen sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (§ 5 Abs. 3 Nr. 1; § 9 Abs. 2 JMStV) sowie in der Jugendschutzsatzung der Landesmedienanstalten (§ 2 bis § 5 JSS) zu finden.

Weiterlesen:   Jugendschutz bei Streamingdiensten