Zwischen historischer Fiktion und brutaler Gewalt

„Inglourious Basterds“ im Hauptabendprogramm

Florian Fromm
INGLOURIOUS BASTERDS, am 4.10. bei ProSieben (© 2009 Universal Studios. All Rights Reserved.)
Inglourious Basterds
USA 2009Drama
Anbieter
ProSieben
Zu sehen
04.10.2026

Quentin Tarantinos starbesetzter Film Inglourious Basterds gehört zu jenen Werken, die sich historischen Stoffen mit demonstrativer Lust an der Fiktion nähern. Und wie in Tarantinos filmischem Œvre nicht unüblich mit einer ebenso großen Lust an der Inszenierung von Gewalt. Der Zweite Weltkrieg bildet in diesem filmischen Gedankenmodell über eine Gruppe von Nazijägern rund um den charismatischen Lt. Aldo Raine also keinen realistisch ausgeleuchteten Hintergrund, sondern lediglich die Bühne für ein bewusst stilisiertes Spiel mit Stereotypen, Rachegelüsten und Erzählkonventionen. 

Zum deutschen Kinostart im Jahr 2009 wurde der Film von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ab 16 Jahren freigegeben, allerdings erst nach einer kontrovers geführten Wirkungsdiskussion und der Frage, ob die im Film gezeigten Gewaltdarstellungen nicht auch für Jugendliche über 16 Jahren ein gewisses entwicklungsbeeinträchtigendes Potenzial bergen (FSK-Jugendentscheid vom 05.08.2009). 

Es wurde damit argumentiert, dass die unterschiedlichen Formen und Darstellungsweisen von Gewalt an einigen Stellen auch Szenen beinhalten, in denen die Lust an der brutalen Rache im Vordergrund zu stehen scheint und der Film mit seinen Figuren diese Lust an der brutal ausgeübten Gewalt auch auf den jugendlichen Betrachter zu übertragen vermag. Beispielhaft wurde die berühmt gewordene Szene des „Bärenjuden“ genannt, der gefangen genommene, wehrlose Soldaten der deutschen Wehrmacht vor den Augen der belustigten „Basterds“ quält und mit einem Baseballschläger tötet (vgl. ebd.).
 

Trailer Inglourious Basterds (Rotten Tomatoes Classic Trailer, 10.01.2012)


Wie kommt es also nun zu einer Ausstrahlung von Inglourious Basterds im Hauptabendprogramm mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren? Zunächst ist dabei zu berücksichtigen, dass Altersfreigaben nicht losgelöst von ihrem zeitlichen Kontext betrachtet werden können, sondern auf den jeweils zum Prüfzeitpunkt geltenden Bewertungsmaßstäben beruhen. Zwar verändern sich die Grundprinzipien des Jugendmedienschutzes nicht, doch technische, gesellschaftliche und mediale Entwicklungen beeinflussen die Einschätzung, wie Inhalte von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen und verarbeitet werden.

Zusätzlich zu dieser zeitlichen Komponente stand bei der Entscheidung des FSF-Prüfausschusses eine gelungene Schnittbearbeitung im Zentrum, die eine Ausnahmeregelung gemäß § 9 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ermöglichte. Der Paragraf sieht vor, dass Programme ausnahmsweise auch früher als die im JMStV festgeschriebenen Sendezeiten (vgl. Altersfreigaben und Sendezeiten auf fsf.de) ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie so bearbeitet werden, dass von ihnen keine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf die betreffende Altersstufe mehr ausgeht, oder wenn ihre letzte Bewertung mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Um nach dieser Ausnahmeregelung die Ausstrahlung im Hauptabendprogramm zu ermöglichen, wurde der Film vor allem dort gekürzt, wo Gewalt besonders eindringlich inszeniert ist. Entfernt wurden insbesondere Momente, in denen Gewalt nicht nur gezeigt, sondern ausgestellt wird – in ihrer Dauer, in ihrer Detailgenauigkeit oder in der demonstrativen Lust, mit der sie von den Figuren ausgeübt wird. Diese Eingriffe zielten damit weniger auf die Existenz von Gewalt als solcher, die für Tarantinos Film regelrecht konstituierend ist, sondern vielmehr auf ihre Wirkung: Sie reduzieren das Unmittelbare, das Körperliche, das potenziell Überfordernde.

Die drastischen Ausschläge der Gewalt werden gedämpft, während das Spiel mit Form, Rhythmus und Figuren noch stärker in den Vordergrund tritt. Gerade für jüngere Zuschauer:innen kann genau darin ein Zugang zum Film, aber auch zu Distanzierungsmöglichkeiten der Gewaltdarstellungen liegen. 
 

 

Freigegeben ab 12 Jahren | ab 20 Uhr
 

 

Die Welt von Inglourious Basterds präsentiert sich nicht als glaubwürdige historische Rekonstruktion, sondern als klar gestaltete Erzählung. Figuren erscheinen überzeichnet, Situationen folgen einer inneren Dramaturgie, die eher an Genretraditionen als an historische Plausibilität gebunden ist. Die erkennbare Künstlichkeit schafft Distanz, eine Distanz, die es bereits jüngeren Zuschauer:innen ab 12 Jahren ermöglicht, das Gesehene als Inszenierung zu begreifen, nicht als unmittelbare Realität.

Gleichwohl bleibt Inglourious Basterds auch in dieser Form kein leichter Film. Einige Szenen behalten eine Härte, die sich nicht vollständig in stilisierte Distanz auflösen lässt. Gerade dort, wo Gewalt plötzlich und direkt wirkt, kann sie jüngere Zuschauer:innen noch herausfordern. Der Film bewegt sich damit an einer Grenze: zwischen erkennbarer Inszenierung und einer Wirkung, die punktuell als sehr konkret erlebt werden kann.

Durch die wirkungsvoll gesetzten Schnitte bei besonders drastischen Gewaltszenen, kam der FSF-Prüfausschuss beinahe 20 Jahre nach der Prüfung durch die FSK zu einem ganz ähnlichen Fazit, nur eben für ein jüngeres Publikum: In seiner nun vorliegenden Fassung bietet der Film Jugendlichen Ansätze, über die Geschichte des Nationalsozialismus in Deutschland, über die Fiktion der Filmerzählung und deren Ausgang sowie über Moral und Ethik nachzudenken, ohne dass nachhaltige problematische Wirkungen durch die expliziten Gewaltdarstellungen anzunehmen sind.

Über den Autor:

Florian Fromm ist Referent für Social Media und Öffentlichkeitsarbeit beim Hilfswerk Caritas international sowie freier Autor und Filmreferent für verschiedene Bildungseinrichtungen.

Bitte beachten Sie:

Bei den Altersfreigaben handelt es sich nicht um pädagogische Empfehlungen, sondern um die Angabe der Altersstufe, für die ein Medieninhalt nach Einschätzung der Prüferinnen und Prüfer keine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung hat.

Weiterlesen:   Sendezeiten und Altersfreigaben

 

Hinweis:

Pay-TV-Anbieter oder Streamingdienste können eine Jugendschutzsperre aktivieren, die von den Zuschauerinnen und Zuschauern mit der Eingabe einer Jugendschutz-PIN freigeschaltet werden muss. In dem Fall gelten nicht die üblichen Sendezeitbeschränkungen und Schnittauflagen. Weitere Informationen zu Vorschriften und Anforderungen an digitale Vorsperren als Alternative zur Vergabe von Sendezeitbeschränkungen sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (§ 5 Abs. 3 Nr. 1; § 9 Abs. 2 JMStV) sowie in der Jugendschutzsatzung der Landesmedienanstalten (§ 2 bis § 5 JSS) zu finden.

Weiterlesen:   Jugendschutz bei Streamingdiensten