Angst

Wie bedrohlich dürfen einzelne Szenen bzw. Sendungen wirken? Wird für die jeweilige Altersgruppe übermäßig Angst erzeugt?

Ab 0 Jahren

Es gibt nur milde Formen von Bedrohung und Gefahr und kurze Schreckmomente. Beängstigende Szenen werden umgehend relativiert, z.B. durch humoristische oder fantastische Elemente. Die filmische Atmosphäre ist positiv geprägt, spannende und entspannende Szenen stehen in solidem Wechsel. Die Vertonung von Effekten und turbulenten Szenen ist zurückhaltend und heiter. Negative Figuren sollten visuell nicht zu bedrohlich wirken.

Ab 6 Jahren

Es gibt moderat gestaltete, deutlich fiktionale Bedrohungssituationen. Spannungen und ängstigende Situationen werden durch kindgerechte Dramaturgien entlastet. Die Folgen von Gewalt werden nicht oder nur behutsam visualisiert.

Ab 12 Jahren

Ängstigende Medieninhalte können enthalten sein, sofern sie nicht zu drastisch oder zu eindringlich inszeniert sind. Erschreckende Bilder – z.B. blutige Verletzungen, Morde, entstellte Leichen – sind nicht übermäßig eindringlich in Szene gesetzt. Einzelne tragische Ereignisse – z.B. Sterben, Krankheit, Trauer – sind plausibel in den erzählerischen Kontext eingebettet und werden in verständlicher Weise aufgelöst.

Ab 16 Jahren

Ängstigende Inhalte und drastische Bilder von Gewalt und Gewaltfolgen sind im Genrekontext eingebettet. Auch eindringliche Schilderungen von Gewalt und Horror- und Splatterelemente können enthalten sein, sofern die Fiktionalität und Realitätsferne der Szenarien deutlich erkennbar ist. Bei stark realistischen Bezügen, jugendaffinen Themen oder sehr expliziter Ausgestaltung der Gewaltbilder ist eine Freigabe für Erwachsene zu erwägen.

Ab 18 Jahren

Das Angstrisiko wird nicht allein ausschlaggebend sein für Freigaben ab 18 Jahren. Auch eindringliche Schilderungen von Gewalt und intensive Horror- und Splatterelemente sind für erwachsene Zuschauer zugänglich, sofern sie nicht, z.B. wegen gewaltverherrlichender Tendenzen, die Kriterien für eine Sendeunzulässigkeit berühren.