Desorientierung

Werden Werte vermittelt, die gegen unsere gesellschaftliche Grundordnung verstoßen? Werden problematische Verhaltensvorbilder gezeigt? Was muss bei möglicherweise sozialethisch desorientierenden Inhalten für die jeweilige Altersstufe berücksichtigt werden?

Ab 0 Jahren

Es gibt keine desorientierenden Botschaften, keine problematischen Verhaltensvorbilder und keine selbstschädigenden Verhaltensweisen. Antisoziales Verhalten geht nicht von den sympathischen Figuren oder Helden aus und wird klar und für Kinder verständlich verurteilt. Potenziell desorientierende Inhalte sind jüngeren Kindern unverständlich und berühren ihre Lebenswelt nicht.

Ab 6 Jahren

Potenziell desorientierende Inhalte – z.B. antisoziales Verhalten (Mobbing, Bullying), selbstgefährdendes oder selbstverletzendes Verhalten – sind kindgerecht aufbereitet und entfalten keine Vorbildwirkung. Positive Figuren dominieren gegenüber Figuren mit antisozialen Verhaltensweisen. Darstellungen von Unfällen, Krankheiten oder Schicksalsschlägen sind nicht sensationsheischend oder voyeuristisch in Szene gesetzt.

Ab 12 Jahren

Potenziell desorientierende Inhalte – antisoziales Verhalten, Selbstgefährdung und -verletzung, Drogenkonsum – werden nicht einseitig positiv und als mit sozialem Statusgewinn verbunden dargestellt. Es entsteht nicht der Eindruck von Normalität und gesellschaftlicher Akzeptanz des gezeigten problematischen Verhaltens. Mit sensiblen Themen wie Prostitution oder Drogenkonsum wird nicht voyeuristisch umgegangen. Darstellungen von Unfällen, Krankheiten oder Schicksalsschlägen zielen auf Empathie und sind nicht so inszeniert, dass sie gegenüber dem Leid anderer desensibilisieren. Ein Druck, optischen Schönheitsidealen nachzueifern (z.B. durch kosmetische Operationen), wird nicht erzeugt. Darstellungen von Kriegsgeschehen sind nicht einseitig positiv, Soldatentum wird nicht heroisiert, Waffenbegeisterung wird gebrochen.

Ab 16 Jahren

Antisoziale Verhaltensweisen (Drogenkonsum, selbstschädigendes Verhalten) können distanziert betrachtet werden, sofern sie nicht ungebrochen jugendaffin und attraktiv dargestellt bzw. entsprechende Akteure als Identifikationsfiguren aufgebaut werden. Sozial schädigende Botschaften dürfen nicht den Grundtenor ausmachen; eine Relativierung und Ansatzpunkte einer kritischen Einordnung müssen erkennbar sein.

Ab 18 Jahren

Filme mit sozial schädigenden Botschaften oder Aussagetendenzen sind zulässig, sofern eine Relativierung stattfindet (z.B. über die Fiktionalität des Dargestellten oder glaubwürdige Gegenpositionen).

Keine Ausstrahlung

Unzulässig sind Angebote, die in ihrer Gesamttendenz den Werten des Grundgesetzes krass zuwiderlaufen, indem sie etwa die Menschenwürde missachten, gegen das Toleranzgebot oder den Gleichheitsgrundsatz verstoßen oder rassistische Vorurteile propagieren. Auch Inhalte, die dazu führen können, dass Minderjährige sich selbst schädigen, indem etwa der Konsum von Drogen oder Selbstmord verherrlicht wird, dürfen im Fernsehen nicht gezeigt werden.