Gewalt

Wie viel Gewalt ist für die jeweilige Altersstufe verkraftbar? Wie intensiv sind die Gewaltdarstellungen? Wird Gewaltanwendung befürwortet?

Ab 0 Jahren

Keine Gewaltdarstellungen, sofern sie nicht stark abstrahiert sind (z.B. in Märchen- oder Fantasykontexten) und sofort aufgelöst und relativiert werden. Die Atmosphäre ist eher heiter-turbulent als bedrohlich (z.B. folgenlose Slapstickgewalt wie im Tom und Jerry-Cartoon). Andeutungen realer Gewalt können dann zumutbar sein, wenn sie von Kleinkindern noch nicht verstanden werden können und auch atmosphärisch nicht belastend sind.

Ab 6 Jahren

Darstellungen von Gewalt sind zurückhaltend, irreal und ohne Details in Szene gesetzt. Kampf- oder Gewaltszenen finden in realitätsfernen Kontexten statt, z.B. in Märchen-, Abenteuer- oder Fantasywelten, und sind nicht mit der Alltagswirklichkeit von Grundschulkindern zu verwechseln.

Ab 12 Jahren

Darstellungen von Gewalt werden im relativierenden, kritischen Kontext gezeigt (z.B. im Krimi). Identifikations- und Sympathiefiguren distanzieren sich von Gewalt und beschränken sich auf Notwehr. Auch einzelne Gewaltszenen weisen keine Verhaltensmodelle auf, in denen die Gewalthandlung filmintern als positiv und erfolgreich bewertet wird. Kämpfe und Darstellungen von Gewalt im Actiongenre sind deutlich als Fiktion erkennbar, setzen auf Technikfaszination, Kampfakrobatik und rasante Abläufe.

Ab 16 Jahren

Drastische Darstellungen von Gewalt müssen in einen narrativen Kontext eingebettet sein, damit sie distanziert wahrgenommen werden können. Der Gewalt befürwortende Charakter von Einzelszenen oder -figuren muss allerdings durch die Gesamtaussage des Formats relativiert werden. Obwohl die Protagonisten auch Regeln brechen, werden ihre Grenzüberschreitungen nachvollziehbar infrage gestellt. Ist die sozialethisch desorientierende bzw. Gewalt befürwortende Wirkung eines Angebots derart eindringlich und suggestiv, dass ältere Jugendliche diese Botschaft angesichts ihrer noch eingeschränkten sozialen Erfahrung und ihrer ethischen Einordnungsfähigkeit nicht relativieren können, ist eine Freigabe ab 18 Jahren zu erwägen.

Ab 18 Jahren

Detaillierte Schilderungen von Gewalt, eine nahe liegende Identifikation mit gewaltorientierten Figuren sowie der Eindruck, dass Gewalt inhaltlich bestimmend ist und als einziges Mittel erscheint, um Konflikte zu lösen, können ab 18 freigegeben werden, sofern eine Relativierung stattfindet (z.B. über die Fiktionalität des Dargestellten).

Keine Ausstrahlung

Programme, die extreme Gewalt in ihren physischen, psychischen und sozialen Erscheinungsformen verherrlichen oder verharmlosen, sind unzulässig.