Sex

Welches Maß an sexuellen Darstellungen ist für die jeweilige Altersstufe verkraftbar? Wie deutlich können sexuelle Handlungen gezeigt werden?

Ab 0 Jahren

Sexuelle Anspielungen und Darstellungen von Sexualität sind so gestaltet, dass sie jüngere Kinder nicht irritieren oder ängstigen können. Die gezeigten Beziehungsmodelle sind durch Gleichberechtigung, Partnerschaftlichkeit und Selbstbestimmung geprägt.

Ab 6 Jahren

Nacktheit ist kein Tabu, doch Darstellungen von Sexualität, sexualthematische Inhalte, sexuelle Anspielungen oder Anzüglichkeiten bestimmen nicht den Gesamtcharakter des Beitrags. Die gezeigten Beziehungsmodelle sind durch Gleichberechtigung, Partnerschaftlichkeit und Selbstbestimmung geprägt. Bei potenziell irritierenden oder ängstigenden Darstellungen wird Kindern eine für sie verständliche, relativierende Orientierung geboten.

Ab 12 Jahren

Bilder mit sexuellen Handlungen werden gezeigt, übersteigen aber nicht die Vorstellungswelt von ab 12-Jährigen, z.B. durch die Darstellung besonders bizarrer Sexpraktiken, die normal erscheinen und so Ängste in Bezug auf die eigene Sexualität auslösen können. Sexualität erscheint selbstbestimmt und geschieht in gegenseitiger Übereinkunft, Beziehungen sind von Freiwilligkeit, Toleranz und Partnerschaftlichkeit geprägt. Ein Druck hin zu möglichst frühen sexuellen Erfahrungen oder zu bestimmten Sexualpraktiken wird nicht erzeugt. Rückwärtsgewandte Rollenklischees oder auf Ungleichheit beruhende Geschlechterrollen werden im Kontext kritisch relativiert und erscheinen nicht vorbildhaft.

Ab 16 Jahren

Erotikfilme mit zurückhaltend gestalteten, den Akzent auf Zwischenmenschlichkeit und Zärtlichkeit legenden Sexszenen, die diese in eine tragfähige Spielhandlung einbetten und auch der emotionalen Ebene der Sexualität Raum geben, können im Einzelfall bereits ab 16 Jahren freigegeben werden. Bei der Thematisierung und Darstellung von Sexualität in Spielfilmen ist davon auszugehen, dass 16-Jährige bereits über erste eigene sexuelle Beziehungserfahrungen verfügen, die es ihnen erlauben, auch Ansatzpunkte sexualethischer Desorientierung, wie etwa stereotype Geschlechterrollen, eine Überbetonung des Sexuellen oder bizarre Praktiken, vor diesem Hintergrund zu relativieren und distanziert zu verarbeiten.

Ab 18 Jahren

Sexfilme, deren Stimulierungsabsicht den Gesamteindruck bestimmen, die aber nicht pornografisch im Sinne des Gesetzes sind, können ab 18 Jahren freigegeben werden. Auch Sexdarstellungen mit desorientierenden Aussagetendenzen und Darstellungen, die Sex und Gewalt verschränken, können enthalten sein, sofern die sexuelle Selbstbestimmung als Grundwert im Gesamtkontext nicht in Zweifel gezogen wird.

Keine Ausstrahlung

Pornografisch – und damit unzulässig – sind Filme, die eine unpersönliche Sexualität zeigen und sexuelle Handlungen aufdringlich in Szene setzen, indem etwa auf die Geschlechtsorgane beim Verkehr fokussiert wird. Ebenfalls unzulässig sind Inhalte, die Vergewaltigung als lustvoll für das Opfer erscheinen lassen, die Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung degradieren sowie solche Darstellungen, die Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen.