Serien
Die Prüfung von Serien hat seit Bestehen der FSF einen bedeutenden Anteil am Prüfvolumen und stellt eine besondere Herausforderung dar:
Da für Serien ein fester Sendeplatz anvisiert wird, die einzelnen Episoden aber ganz unterschiedlich sein können, werden oft Schnitte verfügt bzw. die Programme bereits in geschnittenen Fassungen zur Prüfung vorgelegt, um sie für die gleiche Sendezeit tauglich zu machen.
Zwei Verfahrenswege sind möglich: Drei typische Folgen einer Serie werden vorgelegt, sodass die Jugendschutzbeauftragten eine Einschätzung der FSF als Grundlage für die Programmierung und Überprüfung weiterer Folgen der Serie erhalten, oder eine ganze Serienstaffel wird in einem speziellen Prüfverfahren – einer Kombination von Ausschuss- und Einzelprüfung – von der FSF begutachtet.