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Redaktion Recht:

Hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes im Fall von entwicklungsbeeinträchtigenden (pornografischen) Telemedienangeboten

VG München, Urteil vom 26.07.2012 – M 17 K 11.6112

1. Ein Verwaltungsakt, durch den die Verbreitung und das Zugänglichmachen pornografischer und entwicklungsbeeinträchtigender Telemedienangebote beanstandet und untersagt wird, wenn nicht sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich sind bzw. Sorge dafür getragen ist, dass Minderjährige sie üblicherweise nicht wahrnehmen, ist hinreichend bestimmt, wenn in der Begründung Beispiele der beanstandeten Angebote genannt und beschrieben werden.

2. Die Erhebung von Aufsichtsgebühren gegenüber Anbietern von Telemedien kann nicht auf § 35 Abs. 11 RStV gestützt werden. Die BLM kann sie auch nicht auf Art. 20 Abs. 1, 3, Art. 6 Abs. 1 S. 2, 3 BayKG i. V. m. Nr. 6.5 des Kostenverzeichnisses ihrer Gebührensatzung stützen.

 

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