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Redaktion Recht:

Rechtswidrigkeit von KJM-Bewertungen aufgrund fehlender Plausibilität

VG Berlin, Urteil vom 25.09.2012 – 27 K 139.09

1. Bei der Entscheidung, ob ein Angebot geeignet ist, die Entwicklung von Minderjährigen zu beeinträchtigen, kommt der KJM kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Von der KJM stammende Begründungen von Bescheiden, die diese Frage betreffen, sind als Äußerungen eines unabhängigen und sachverständigen Gremiums anzusehen.

2. Die sachverständige Beurteilung der möglichen Wirkung eines Angebots durch die KJM setzt voraus, dass ihre daran mitwirkenden Mitglieder es wahrgenommen haben. Seine Wahrnehmung durch die Mitglieder einer nach der Geschäftsordnung der KJM eingerichteten Prüfgruppe kann ihnen nicht zugerechnet werden.

3. Ein Bescheid, durch den ein Angebot beanstandet wird, ist u. a. dann rechtswidrig, wenn seine Begründung Bewertungen des Angebots nicht mit näheren Angaben belegt oder nicht plausibel erläutert.

 

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