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Sperrverfügung gegenüber Glücksspielanbieter rechtswidrig
OVG Rheinland-Pfalz hebt Sperrverfügung der Glücksspielbehörde auf
Online seit 03.04.2023: https://mediendiskurs.online/beitrag/sperrverfuegung-gegenueber-gluecksspielanbieter-rechtswidrig-beitrag-1122/
Nach dem seit Juli 2021 geltenden Glücksspielstaatsvertrag dürfen sich private Online-Glücksspielanbieter auch in Deutschland lizenzieren lassen. Um Nutzer*innen vor Spielsucht und Verschuldung zu schützen, wurde in Halle (Sachsen-Anhalt) eine Glücksspielbehörde eingerichtet. Diese wollte einen Provider verpflichten, ein bestimmtes Angebot zu sperren. Die Sperrung wurde vom OVG Rheinland-Pfalz nun im Eilverfahren als unzulässig erklärt.