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Redaktion Recht:
Verfahrensmängel der KJM
VG Berlin, Urteil vom 19.06.2012 - 27 A 71.08
Im Umlaufverfahren getroffene Entscheidungen eines Prüfausschusses der KJM bedürfen einer von ihr beschlossenen Begründung, die darin liegen kann, dass ihre drei Mitglieder sich der Empfehlung einer Prüfgruppe der KJM oder der zuständigen Landesmedienanstalt anschließen.
Weicht ein Mitglied eines Prüfausschusses von einer solchen Empfehlung ab, so muss der Ausschuss über die Begründung beraten und beschließen. Andernfalls liegt ein absoluter Verfahrensfehler vor, der auch durch eine spätere Entscheidung und Begründung des Plenums der KJM nicht geheilt werden kann.