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Tilmann P. Gangloff:

Absolute Obergrenze

Die Reform des Gesetzes zur Filmförderung bringt keine Klärung der Verhältnisse

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 14. Jg., 2/2010 (Ausgabe 52), S. 86-87

Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts war eine Reform des Filmförderungsgesetzes nötig. Das Gericht hatte die Bemessungskriterien der verschiedenen Einzahler sowie eine Ungleichbehandlung der Fernsehveranstalter gegenüber den Kinobetreibern moniert. Die Bundesregierung hat die notwendige Novelle nun abgesegnet. Eine der wichtigsten Reformen: Die Neufassung legt fest, dass es sich bei den Abgaben der Fernsehsender nicht mehr um freiwillige Leistungen handelt. Außerdem ist der Abgabemaßstab jetzt gesetzlich verankert. Aus Sicht der Filmwirtschaft geht das Gesetz jedoch nicht weit genug; die TV-Sender mahnen zur Sachlichkeit.

 

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