Artikel
Klaus Hinze:
Das Krankheitsbild Gaming Disorder
Ein Thema für den Jugendschutz
In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien
24. Jg., 4/2020 (Ausgabe 94), S. 18-21

Klaus Hinze (Foto: privat)
Klaus Hinze ist geschäftsführender Referent bei der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e. V. 2019 wirkte er an der gemeinsamen Arbeitsgruppe „Problematisches Computerspielen und Computerspielstörung (Gaming Disorder)“ von DHS und dem Fachverband Medienabhängigkeit e.V. mit.
Im Mai 2019 wurde die 11. Revision der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet, die ab Januar 2022 Anwendung findet. Gaming Disorder (6C51) ist nun im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen eingeordnet. Damit werden problematische Nutzungsweisen von Medien als Krankheitsbild eingeführt. Auch wenn diese Entscheidung durchaus umstritten ist, ergeben sich daraus mögliche Konsequenzen für den Jugendschutz.

Klaus Hinze (Foto: privat)
Klaus Hinze ist geschäftsführender Referent bei der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e. V. 2019 wirkte er an der gemeinsamen Arbeitsgruppe „Problematisches Computerspielen und Computerspielstörung (Gaming Disorder)“ von DHS und dem Fachverband Medienabhängigkeit e.V. mit.