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Interview

Joachim von Gottberg im Gespräch mit Wim Bekkers:

Der öffentliche Druck fehlt

Das NICAM ist rechtlich nicht für das Internet zuständig

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 15. Jg., 4/2011 (Ausgabe 58), S. 50-53

Die Idee, dass die Anbieter nach einem festgelegten und überprüfbaren Verfahren selbst die Alterskennzeichen vergeben, wurde im Jahr 2000 vom Nederlands Instituut voor de Classificatie van Audiovisuele Media (NICAM) entwickelt. In Deutschland wurde das von Jugendschützern und Wissenschaftlern sehr kritisch gesehen. Der Kontext, so die Vermutung, sei auf diese Weise nicht einzuschätzen. Tests der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zeigten jedoch, dass die Übereinstimmungen von Prüfausschüssen und dem NICAM-Verfahren bei über 80 % liegen. Der gescheiterte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sah nach dem niederländischen Vorbild in Deutschland ein vergleichbares System für das Internet vor. In den Niederlanden selbst ist das NICAM aber im Internet gesetzlich nicht zuständig. tv diskurs wollte wissen, warum das so ist und sprach darüber mit Wim Bekkers, Direktor des NICAM.

 

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