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Interview

Joachim von Gottberg im Gespräch mit Ernst Benda:

Jugendschutz und öffentliche Sauberkeit

Die Medienfreiheit und ihre Einschränkung durch Gesetze

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 5. Jg., 1/2001 (Ausgabe 15), S. 28-35

Um die Freiheit der Medien zu schützen, verbietet das Grundgesetz eine Vorzensur. Doch durch die allgemeinen Gesetze lassen sich bestimmte Inhalte im Nachhinein einschränken oder gar verbieten. Für die Programmverantwortlichen kann das unangenehme Folgen haben: Strafen sind zu erwarten, im Wiederholungsfall droht betroffenen Sendern sogar der Lizenzentzug. Das Problem, dem sich Programmmacher ausgesetzt sehen, scheint fast ein unlösbares Paradoxon, lässt sich doch im Vorhinein niemals genau prognostizieren, was im Nachhinein vielleicht beanstandet wird. Umso wichtiger scheint die Frage: Welche Eingriffe des Staates erlaubt die Verfassung? tv diskurs sprach darüber mit Professor Ernst Benda, ehemaliger Bundesinnenminister und ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts, zurzeit des Interviews Vorsitzender des Medienrates der Medienanstalt Berlin Brandenburg.

 

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