PublikationenMedienarchivBeitrag-Einzelansicht

Interview

Tilmann P. Gangloff im Gespräch mit Stefan Linz:

Keine künstliche Intelligenz

Warum die FSK nach 70 Jahren ein neues Prüfverfahren einführt

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 23. Jg., 4/2019 (Ausgabe 90), S. 46-49

Im Sommer 1949 hat die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ihre Arbeit aufgenommen. Die FSK ist nach dem Jugendschutzgesetz zuständig für die Alterskennzeichnung von filmischen Inhalten im Kino und auf Video/DVD. Seit ihrer Gründung hat sie fast 250.000 filmische Inhalte geprüft und freigegeben: Spielfilme, Dokumentationen, Kurzfilme, Serien, Trailer, Werbespots, Musikclips, Konzertaufnahmen sowie Bonusmaterial auf DVDs. Derzeit werden pro Jahr rund 12.000 Freigaben erteilt. Über die Altersfreigaben entscheiden rund 230 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer, die aus unterschiedlichen Berufsfeldern und gesellschaftlichen Bereichen stammen. Viele haben Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder in der Medienwirkungsforschung. Nach gut 70 Jahren wird die Prüfpraxis radikal geändert. FSK-Geschäftsführer Stefan Linz erläutert die Hintergründe.

  • Stefan Linz (Foto: FSK-Presse)

    Stefan Linz ist Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).

  • Tilmann P. Gangloff (Foto: privat)

    Tilmann P. Gangloff ist freiberuflicher Medienfachjournalist.

 

< zurück