PublikationenMedienarchivBeitrag-Einzelansicht

Artikel

Redaktion Recht:

Kunst und Jugendschutz

VG Köln: Urteil vom 11.10.2011 - 22 K 8391/09

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 16. Jg., 4/2012 (Ausgabe 62), S. 102-106

Wird ein mehrdeutiger Liedtext einer Musikgruppe von der jugendlichen Fangemeinde der Gruppe, die mit deren spezifischer künstlerischer Ausdrucksweise vertraut ist, nicht in einer jugendgefährdenden Weise verstanden, so setzt die Indizierung voraus, dass von einer wesentlichen Verbreitung des Liedes über die Fangemeinde hinaus auszugehen ist. Je mehr sich bei der Abwägung zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit die Waagschalen dem Gleichgewicht nähern, desto intensiver muss versucht werden, die beiderseitigen Wertungen abzusichern und Einzelgesichtspunkte exakt zu wägen. Dies erfordert u. a., im Wege einer werkgerechten Interpretation des Kunstwerks festzustellen, ob die jugendgefährdenden Darstellungen künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerks eingebettet oder nur lose in dieses Konzept eingepasst sind.

 

< zurück