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Rechtmäßigkeit der Indizierung von Büchern der Reihe „Stahlfront“

VG Köln, Urteil vom 11.10.2011, 22 K 3221/09

1. Ein Roman, der viele und intensive rassistische, Teile der NS-Ideologie bejahende und Homosexuelle diskriminierende Textpassagen enthält, weist den für eine Indizierung erforderlichen deutlichen Grad der Jugendgefährdung auf. Jugendliche, die eine politisch rechte oder nationalistische Vorprägung aufweisen, sind durch solche Inhalte besonders gefährdet.

2. Die BPjM kann die Indizierungen von drei Bänden eines Fortsetzungsromans einheitlich begründen.

3. Bei einem hohen Grad der Jugendgefährdung und einem als „eher niedrig“ anzusetzenden Kunstwert eines Romans steht das Grundrecht der Kunstfreiheit der Indizierung nicht entgegen.

4. Bei einem hohen Grad der Jugendgefährdung kommt ein Absehen von der Indizierung gem. § 18 Abs. 4 JuSchG wegen geringer Bedeutung grundsätzlich nicht in Betracht.

 

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