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Interview

Claudia Mikat im Gespräch mit Andreas Marx:

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Länder setzen auf technischen Jugendschutz

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 24. Jg., 3/2020 (Ausgabe 93), S. 72-75

Nach dem vom Bundesfamilienministerium im Februar 2020 vorgelegten Entwurf für ein novelliertes Jugendschutzgesetz haben die Länder Ende Mai 2020 einen Entwurf für eine Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vorgelegt. Neu darin ist der Ansatz, Anbieter von Betriebssystemen zu technischen Voreinstellungen zu verpflichten, die von den Nutzerinnen und Nutzern individuell angepasst werden können. Vermittlerdienste und Telemedien sollen entsprechende Schnittstellen implementieren, sodass Inhalte nach voreingestellter Altersstufe gefiltert werden können. Wie soll das Ganze technisch funktionieren? Welche neuen Anforderungen ergeben sich für die Anbieter? Und wie kommen die Freigaben zustande, nach denen gefiltert werden soll? Andreas Marx, Referent für technischen Jugendmedienschutz bei jugendschutz.net, gibt Antworten auf diese und andere Fragen.

  • Andreas Marx (Foto: privat)

    Andreas Marx ist Referent für technischen Jugendmedienschutz bei jugendschutz.net.

  • Claudia Mikat (Foto: Sandra Hermannsen)

    Claudia Mikat ist Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF).

 

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