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Redaktion Recht:
Verfahrensfehler der KJM
VG Berlin, Urteil vom 03.05.2012 – 27 A 341.06
1. Der Prüfausschuss der KJM muss einstimmige Entscheidungen, mit denen er gem. § 14 Abs. 5 S. 3 JMStV anstelle der KJM entscheidet, dass ein Verstoß gegen Vorschriften des JMStV vorliegt, begründen.
2. Eine fehlende Begründung des Prüfausschusses kann durch die zuständige Landesmedienanstalt nicht ersetzt werden. Der Bescheid ist in einem solchen Fall wegen eines unheilbaren absoluten Verfahrensfehlers rechtswidrig.
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Vollständiges Urteil VG Berlin 27 A 341.06
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