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Redaktion Recht:

Verfahrensmängel und Unverhältnismäßigkeit von KJM-Beschlüssen

BayVGH, Urteil vom 19.09.2013 – 7 B 12.2358

1. Eine Niederschrift über eine Sitzung der KJM, die lediglich darlegt, dass das Gremium über den Sachstand in mehreren verschiedene Anbieter betreffenden Prüffällen, insbesondere über die Empfehlungen einer KJM-Prüfgruppe, informiert worden sei und dann nach Diskussion der Beschlussempfehlung der Prüfgruppe gefolgt und Verstöße gegen den JMStV festgestellt habe, stellt keine Begründung i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 3, 4 JMStVdar. Ein darauf gestützter Beanstandungsbescheid einer Landesmedienanstalt ist rechtswidrig.

2. Verstößt ein Anbieter nur durch einen Teil der von ihm verbreiteten Erotik-Teletextseiten gegen § 5 Abs. 1 JMStV, so ist die Beanstandung aller einschlägiger Seiten unverhältnismäßig.

 

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