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Schutz vor belastenden Inhalten

In: mediendiskurs, 27. Jg., 1/2023 (Ausgabe 103), S. 12-13

Die Diversitätsdebatte hat das Fernsehen auf verschiedenen Ebenen erreicht: Moderator*innen mit Migrationshintergrund und schwule Kandidaten in Datingshows sind inzwischen nicht nur möglich, sondern gewollt. Das Tabu hat sich umgedreht: Nun steht in der Kritik, wer sich im TV öffentlich homophob äußert.

Um auf Menschen Rücksicht zu nehmen, die mit bestimmten Bildern oder Geschichten belastende Erinnerungen verbinden, werden in letzter Zeit häufiger sogenannte Triggerwarnungen vorgeschaltet: Darstellungen sexueller Gewalt oder rassistischer Diskriminierung können bei Menschen, die so etwas selbst erlebt haben, traumatische Erfahrungen im Unbewussten aktivieren. In den sozialen Medien haben sich Triggerwarnungen – zumindest in bestimmten Communitys – etabliert, um Barrierefreiheit bzw. Teilhabe von Menschen zu gewährleisten, die etwa unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden.

Ursprünglich stammt der Begriff „Trigger“ aus der Psychologie. Er bezeichnet einen Auslösereiz, der bei Menschen verdrängte, aber nicht verarbeitete traumatische Erlebnisse aus dem Unbewussten zurückholt, was dann derart unmittelbar und intensiv empfunden werden kann, als geschähe es ein zweites Mal. Diese traumatischen negativen Erfahrungen und die Trigger, die sie wieder ins Bewusstsein rufen, sind individuell sehr unterschiedlich. Deshalb ist es nicht immer leicht, eine passende Auswahl zu treffen.

In dieser Ausgabe geht es um die Frage, ob solche Content Warnings auch im Bereich des Jugendschutzes hilfreich sind. So könnten Altersbeschränkungen weniger restriktiv ausfallen und stattdessen zunehmend als Consumer Advice funktionieren. mediendiskurs fragt, wie Triggerwarnungen vor dem Hintergrund der Debatte um Diversität zu bewerten sind, wo Potenziale und wo Grenzen eines sinnvollen Einsatzes liegen, ob es andere Möglichkeiten gibt, sich gegen tabuverletzende, vorurteilsbeladene oder belastende Inhalte zu positionieren – oder ob nicht Medien auch im Jugendschutz vor möglichen Triggern warnen sollten.

 

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