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Redaktion Recht:

Wer ist „Anbieter“ von Telemedien? – KG-Beschluss

KG, Beschluss vom 30.09.2011 - 1 Ws (B) 179/09

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 17. Jg., 1/2013 (Ausgabe 63), S. 110-112

Der durch den Domainanmelder bei der Registrierungsstelle Denic eG bezeichnete administrative Ansprechpartner – sogenannter „Admin-c“ – ist als solcher nicht Anbieter von Telemedien i. S. d. JMStV und daher für Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht verantwortlich.


 

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