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Redaktion Recht:
Wer ist „Anbieter“ von Telemedien? – KG-Beschluss
KG, Beschluss vom 30.09.2011 - 1 Ws (B) 179/09
In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien
17. Jg., 1/2013 (Ausgabe 63), S. 110-112
Der durch den Domainanmelder bei der Registrierungsstelle Denic eG bezeichnete administrative Ansprechpartner – sogenannter „Admin-c“ – ist als solcher nicht Anbieter von Telemedien i. S. d. JMStV und daher für Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht verantwortlich.