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Redaktion Recht:

Wer ist „Anbieter“ von Telemedien? – Urteil VG Hamburg

VG Hamburg, Urteil vom 29.02.2012 - 9 K 139/09

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 17. Jg., 1/2013 (Ausgabe 63), S. 113-117

Allein aufgrund seiner Benennung kann ein administrativer Ansprechpartner nicht als Anbieter von Telemedien i. S. d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JMStV angesehen werden. Denn in Anlehnung an den Begriff des Rundfunkanbieters setzt die Eigenschaft als Anbieter die Verantwortung für die Programmgestaltung bzw. Einfluss auf den
Inhalt voraus.

 

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