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Redaktion Recht:

Zum Ausnahmegenehmigungsverfahren des Films „Der Soldat James Ryan“

In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien, 7. Jg., 2/2003 (Ausgabe 24), S. 81-85

RechtsVG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2002 – VG 27 A 392/02:

1. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 3 Abs. 7 S. 1 RStV ist das Ermessen der Landesmedienanstalt auf null reduziert, wenn nicht ersichtlich ist, auf welcher Grundlage sie eine andere Entscheidung treffen könnte, als die Genehmigung zu erteilen.

2.Qualitäts- und Geschmacksurteile stellen bei der Beurteilung eines Programms unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes sachfremde Erwägungen dar.

 

OVG Berlin, Beschluss vom 23. Dezember 2002 – OVG 8 S 362.02:

Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist das Ermessen der Landesmedienanstalt auf null reduziert, wenn das Programm zweifelsfrei jugendschutzrechtlich unbedenklich ist.

 

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