Artikel
Redaktion Recht:
Zum Ausnahmegenehmigungsverfahren des Films „Der Soldat James Ryan“
In: tv diskurs. Verantwortung in audiovisuellen Medien
7. Jg., 2/2003 (Ausgabe 24), S. 81-85
RechtsVG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2002 – VG 27 A 392/02:
1. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 3 Abs. 7 S. 1 RStV ist das Ermessen der Landesmedienanstalt auf null reduziert, wenn nicht ersichtlich ist, auf welcher Grundlage sie eine andere Entscheidung treffen könnte, als die Genehmigung zu erteilen.
2.Qualitäts- und Geschmacksurteile stellen bei der Beurteilung eines Programms unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes sachfremde Erwägungen dar.
OVG Berlin, Beschluss vom 23. Dezember 2002 – OVG 8 S 362.02:
Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist das Ermessen der Landesmedienanstalt auf null reduziert, wenn das Programm zweifelsfrei jugendschutzrechtlich unbedenklich ist.