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Redaktion Recht:

Zum Verbot der Fernsehwerbung für Glücksspiel

BayVGH, Beschluss vom 29.11.2012 - 7 CS 12.1527

1. Die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit hinsichtlich der Werbung für Glücksspiel in § 5 Abs. 3 GlüStV gilt unabhängig davon, ob ein staatliches Monopol für Glücksspiel besteht oder ob der Anbieter des Glücksspiels eine Erlaubnis eines Bundeslandes, die nicht Partei des Glücksspielstaatsvertrags ist, oder einer Behörde der ehemaligen DDR hat.

2. § 5 Abs. 3 GlüStV verstößt nicht schon deshalb gegen das unionsrechtliche Kohärenzgebot, weil das Werbeverbot sich nicht auf Printmedien erstreckt und Schleswig-Holstein und Niedersachsen abweichende Regelungen getroffen haben.

3. Anlass zu Zweifeln an der Vereinbarkeit des § 5 Abs. 3 GlüStV mit dem Kohärenzgebot können sich ergeben, wenn bezüglich der Internetwerbung staatlicher Glücksspielanbieter ein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegt, welches der kohärenten und systematischen Verfolgung der Ziele des GlüStV entgegensteht.

 

 

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