Über unsPressePressearchivKeine JuSchG-Kooperationsvereinbarung

Keine Einigung über eine JuSchG-Kooperationsvereinbarung

FSF konzentriert sich auf zeitgemäße Governanceformen im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Pressemitteilung vom 28. April 2026

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) hat den von den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) vorgelegten Entwurf für ein gemeinsames Verfahren nach § 14 Abs. 6 Satz 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) abgelehnt. Nach über fünf Jahren Verhandlungen mit den OLJB ist es nicht gelungen, eine Kooperationsvereinbarung zu schließen, die die Besonderheiten von anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) berücksichtigt. Die FSF zieht ein enttäuschtes Fazit, weil damit ein gesetzgeberisch erwünschter und wichtiger Schritt in Richtung einer konvergenten Medienregulierung und Prüfpraxis im Jugendmedienschutz ausbleibt.

 

„Der vorgelegte Entwurf ignoriert die Grundprinzipien der Freiwilligen Selbstkontrolle und schafft unnötige bürokratische Hürden. Anstatt Flexibilität und Effizienz zu fördern, würden veraltete Strukturen zementiert. Das wäre mit Blick auf die heute geltenden Standards und digitalisierten Prüfverfahren der Selbstkontrolle ein Rückschritt“, erklärt Claudia Mikat, Geschäftsführerin der FSF.

Kern der Kritik ist die vorgesehene Dominanz staatlicher Entscheidungsstrukturen, insbesondere durch einen ausschließlich mit Ländervertreter:innen besetzten Appellationsausschuss. Zudem widerspreche eine pauschale Vorrangstellung von JuSchG-Freigaben den geltenden Bestimmungen des § 5 Abs. 2 Satz  2 JMStV. Unwirtschaftliche Prüfverfahren mit langen Vetofristen und das Fehlen technikfreundlicher Regelungen würden die FSF strukturell benachteiligen und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen.

Besonders unverständlich sei, dass technische Innovationen und digitale Prüfverfahren im Entwurf keinerlei Berücksichtigung finden.
 

„Der aktuell laufende Modellversuch von FSF und FSM zu KI-gestützten Bewertungssystemen unter enger Beteiligung von KJM und BzKJ belegt, dass moderne Regulierung im Jugendmedienschutz möglich ist – rechtskonform, effizient und transparent“, betont Mikat. 


Die FSF sieht darin den Beweis, dass Selbstkontrolle und Aufsicht im JMStV gemeinsam praxistaugliche, zukunftsfeste Lösungen entwickeln können. Auf diese Formen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und flexiblen Kooperation von Selbstkontrolleinrichtungen und staatlichen Behörden will sich die FSF vor dem Hintergrund der gescheiterten Verhandlungen nun konzentrieren.

Die FSF sichert den OLJB für die Zukunft Gesprächsbereitschaft zu, plädiert dann für ein Verfahren, das den gesetzgeberischen Willen des § 14 Abs. 6 Satz 3 JuSchG umsetzt: eine konvergente und kooperative, digital anschlussfähige Regulierung, die Rechtssicherheit, guten Jugendmedienschutz und Medienfreiheit gleichermaßen gewährleistet.
 

Das Positionspapier des FSF-Vorstandes zum Entwurf der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) über ein gemeinsames Verfahren nach § 14 Abs. 6 JuSchG finden Sie auf der FSF-Website.

Zum Hintergrund:

§ 14 Abs. 6 JuSchG ermöglicht den Ländern, ein gemeinsames Verfahren für die Altersfreigabe und Kennzeichnung von Filmen und Spielen mit Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle zu vereinbaren. Deren Entscheidungen gelten dann grundsätzlich für alle Länder und führen so zu einheitlichen Freigaben, geringerem Prüfaufwand und erhöhter Rechtssicherheit. Nach dem JMStV anerkannte Selbstkontrolleinrichtungen sind vom Regelungsbereich ausdrücklich erfasst.

Über die FSF:

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e. V. ist eine von der KJM anerkannte Selbstkontrolleinrichtung gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Sie prüft audiovisuelle Inhalte, spricht Altersfreigaben aus und berät Rundfunk- und Telemedienanbieter im Jugendmedienschutz. Ergänzend dazu entwickelt die FSF Materialien und Formate der Medienbildung, qualifiziert Jugendschutzbeauftragte und eröffnet mit Medienradar und der Fachzeitschrift mediendiskurs Räume für eine fundierte Auseinandersetzung mit Medienwirkung und Medienethik.

Pressekontakt:

Eva Lütticke
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e. V.
Alt-Moabit 96 A  |  10559 Berlin
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