Rechtssicherheit und Stärkung der Selbstkontrollen
medien impuls zur gegenwärtigen Reform des Jugendmedienschutzes
Pressemitteilung vom 01.12.2015
Kinder und Jugendliche können künftig effektiver als bisher vor schädlichen Einflüssen durch Medien geschützt werden. Einen Durchbruch zu klaren Regeln, die sich an der Medienrealität orientieren, sehen Experten allerdings noch nicht. Mit diesem Ergebnis endete der Berliner medien impuls am vergangenen Donnerstag (26. November 2015), zu dem die Freiwilligen Selbstkontrollen Fernsehen (FSF) und Multimedia-Diensteanbieter (FSM) gemeinsam eingeladen hatten. Als Ergebnis eines langen offenen Abstimmungsprozesses soll der Jugendmedienschutz 2016 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Nachdem die letzte Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) 2010 überraschend an der Ablehnung im nordrhein-westfälischen Landtag gescheitert war, steht das neue Gesetz nun vor der Verabschiedung.
Gute Chancen dafür sieht der stellvertretende FSM-Geschäftsführer Martin Drechsler, denn die 2010 von Internetaktivisten geäußerten Zensurvorwürfe seien verstummt, auf der anderen Seite enthalte der JMStV-Entwurf durchaus eine Reihe von Regelungen, die zu einer Verbesserung des Jugendschutzes beitragen könnten. So würden die Selbstkontrollen gestärkt, sie könnten zum Beispiel in Zukunft die Eignung von Filtersystemen prüfen. Hierbei biete der Gesetzentwurf mehr Spielraum – z.B. könnten Filtersysteme anerkannt werden, die auf bestimmte technische Übertragungswege oder Endgeräte wie das Smart-TV abgestimmt seien. Außerdem bestehe die Möglichkeit, die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz neuer Systeme in Modellversuchen auszuprobieren.
FSF-Geschäftsführer Prof. Joachim von Gottberg sieht weiterhin einiges an Konfliktpotenzial in der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Bislang sei der Jugendschutz für Kino, DVD und Computerspiele auf Trägermedien in einem Bundesgesetz, dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), geregelt, während für elektronisch verbreitete Inhalte, also TV und Internet, die Zuständigkeit bei den Ländern liege. Eigentlich hätten sich Bund und Länder auf ein optimales Zusammenspiel beider Gesetze einigen müssen, das sei aber bisher nicht gelungen. Dies betreffe vor allem die gegenseitige Anerkennung von Prüfergebnissen von FSK und FSF. Der Gesetzentwurf der Länder schaffe dafür eine Regelung, die immerhin mit ein wenig gutem Willen auf allen Seiten funktionieren könnte. Umstritten sei allerdings, ob dies ohne Änderung des Jugendschutzgesetzes rechtlich möglich sei.
Für die FSK sieht deren Geschäftsführerin Christiane von Wahlert hier nur wenig Bewegungsspielraum. Die Regelung im Gesetzentwurf stelle allenfalls eine „Behelfsbrücke“ über die „Territoriengrenzen“ der beiden unterschiedlichen Rechtsgebiete dar. Das löste scharfen Widerspruch bei Claudia Mikat, der Geschäftsführerin Programmprüfung und hauptamtlichen Vorsitzenden der FSF-Prüfausschüsse, aus: „Wenn man in diesen Kategorien denkt, dreht man sich immer nur im Kreis.“ Mikat erkennt durchaus „Chancen für eine große Lösung“, an der nun weiter zu arbeiten sei. Aus Sicht der Landesmedienanstalten riet deren Bereichsleiterin Jugendmedienschutz, Isabell Rausch-Jarolimek, auf die langjährige Expertise der FSF ebenso zu vertrauen wie auf die der FSK.
Auf der praktischen Ebene ist die Zusammenarbeit zwischen FSK und FSF bereits auf einem guten Wege: Schon im Januar 2016 beginnt unabhängig von der Gesetzesnovelle ein Pilotprojekt zum Austausch von Datenbanken und Prüfergebnissen von FSK und FSF.
All dies seien Schritte in die richtige Richtung, lobte Daniela Hansjosten, Jugendschutzbeauftragte bei der Mediengruppe RTL. Doch um den Unternehmen ihre Arbeit zu erleichtern, forderte sie eine „große Lösung, und das nicht erst in fünf Jahren“. Auch eine Europäisierung des Jugendschutzes müsse früher oder später in Angriff genommen werden, mahnte Rechtsanwalt Thorsten Feldmann. Der nun bevorstehende wichtige Entwicklungsschritt in Deutschland sei „auch international ein guter Baukasten“.
Große Fortschritte sehen die Experten in der Entwicklung technischer Jugendschutzlösungen. „Lernende Algorithmen werden immer besser“, sagte Stephan Dreyer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hans-Bredow-Institut. Der neue JMStV könne nicht alle Probleme lösen, „aber das Drehen an technischen Stellschrauben erleichtern“. Dr. Rolf Bardeli vom Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme stimmte ihm zu: „Schon jetzt funktionieren Filterlisten, die von Hand geschrieben werden, deutlich schlechter als vom Computer erstellte.“
Über die FSF
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) ist die anerkannte Selbstkontrolleinrichtung der privaten Fernsehanbieter. Kern ihrer Arbeit ist die Prüfung von Sendungen unter Jugendschutzgesichtspunkten vor der Ausstrahlung. Darüber hinaus fördert sie den wissenschaftlichen Diskurs über Medienwirkungen und erstellt neben inhaltlichen Fachpublikationen zahlreiche Materialien für die schulische und außerschulische Bildungsarbeit.
Kontakt:
FSF e.V., Camilla Graubner, Tel. 030 23 08 36 - 60, E-Mail: graubnerc@fsf.de
Über die FSM
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ist eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz – insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Onlinemedien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich jedermann kostenlos wenden kann, um jugendgefährdende Onlineinhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.
Kontakt:
FSM e.V., Katja Lange, Tel.: 030 24 04 84 - 43, E-Mail: lange@fsm.de, @FSM_de
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