„Gut gemeint, aber noch nicht gut!“
Das Ziel eines modernen Jugendschutzes ist mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes noch nicht erreicht
Pressemitteilung der FSF und FSM vom 30.04.2021
Zum 1. Mai tritt das novellierte Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft, das es trotz vieler positiver Ansätze jedoch nicht schafft, den Kinder- und Jugendmedienschutz ins digitale Zeitalter zu bringen. Die notwendige Modernisierung ist noch nicht abgeschlossen.
Zu dieser Einschätzung kommen die TV- und Online-Selbstkontrollen FSF und FSM, die den Gesetzgebungsprozess grundsätzlich positiv, aber auch kritisch begleitet haben.
„Diese erste Gesetzesreform seit 2002 ist dringend notwendig, weil Medien und Vertriebswege zunehmend verschmelzen und mit der Online-Nutzung auch neue Risiken verbunden sind“, sagt Claudia Mikat, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Da die Zuständigkeiten im Medienbereich aber nach wie vor zwischen Bund und Ländern geteilt seien, könnten echte konvergente Lösungen nur gemeinsam erfolgen. „Das Gesetz ist gut gemeint, aber noch nicht gut. Ein moderner kohärenter Rechtsrahmen mit einheitlichen Regeln und Rechtsfolgen für alle Verbreitungswege steht weiterhin aus“, so Mikat.
Martin Drechsler, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) stellt fest: „Zu einem kohärenten System gehört eine klare und angemessene Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und den Freiwilligen Selbstkontrollen – stattdessen hat die Unübersichtlichkeit des Systems eher zugenommen.“ Schließlich tritt die im neuen JuSchG vorgesehene Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz neben die Landesmedienanstalten bzw. die KJM, die nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für den Jugendschutz im Rundfunk und weiten Teilen der Telemedien zuständig bleiben. „Anbieter konvergenter Angebote sehen sich damit einer Vielzahl unterschiedlicher Aufsichtsinstanzen gegenüber, deren Kompetenzen sich teilweise überschneiden“, erklärt Drechsler.
Vor diesem Hintergrund sei es wünschenswert, wenn Bund und Länder die Gespräche wieder aufnähmen. An dem fortdauernden Prozess der Modernisierung des Jugendmedienschutzes wollen sich FSF und FSM – trotz aller Kritik – weiter konstruktiv beteiligen.
„Wir haben den Gesetzgebungsprozess aktiv begleitet und unsere Mitglieder von Beginn an in Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen darauf vorbereitet“, erklärt Martin Drechsler. So können mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai 2021 die neuen Regelungen auch zügig umgesetzt werden. Dazu gehöre daran anknüpfend der Ausbau des gemeinsamen Schulungsangebotes von FSF und FSM und die Zertifizierung von Jugendschutzbeauftragten in Mitgliedsunternehmen, so Mikat weiter.
Neben der Weiterentwicklung des Klassifizierungstools YouKit strebe die FSF darüber hinaus eine Vereinbarung mit den Obersten Landesjugendbehörden nach dem JuSchG an, damit ihre Prüfergebnisse ohne Umwege auch für die Auswertung von Inhalten auf DVD gelten. „Es gibt zwar nach wie vor gesetzliche Hürden, in der Praxis kommen wir der Konvergenz aber ein deutliches Stück näher" erklärt Mikat.
Für die FSM ergeben sich neue Aufgaben im Bereich der Anbietervorsorge, z.B. in der Bewertung von sicheren Voreinstellungen oder Meldesystemen, mit denen den Risiken der Onlinenutzung begegnet werden soll. „Die Risiken bei Kommunikations- und Interaktionsangeboten müssen reduziert werden“, sagt Martin Drechsler. „Das Ergebnis darf aber nicht sein, dass Kinder und Jugendliche von solchen Angeboten komplett ferngehalten werden.“ Es sei daher wesentlich, die Nutzungsrisiken nicht wie ursprünglich geplant in der Altersbewertung der Inhalte zu verankern, sondern Meldemöglichkeiten für Interaktionsrisiken zu schaffen, so dass Anbieter z.B. unangemessene Kommentare oder missbräuchliche Nutzer entfernen können.
FSF und FSM betonen die wachsende Bedeutung der Medienbildung und Medienerziehung, die beide Einrichtungen intensiv fördern, u.a. durch ihre Portale Medien in die Schule, Elternguide.online und Medienradar.
„Positiv im neuen Jugendschutzgesetz ist auf jeden Fall der kinderrechtliche Ansatz“ meint Claudia Mikat. Erstmals sei für den Jugendmedienschutz verankert, dass es nicht allein um repressive Maßnahmen geht, sondern auch um die Teilhabe von Kindern an medialer Kommunikation und um die Förderung ihrer Medienkompetenz. Martin Drechsler ergänzt: „Eine sichere, selbstbestimmte und verantwortungsbewusste Mediennutzung sollte im Fokus stehen, nicht ein reines Verbot“.
Über die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) ist die anerkannte Selbstkontrolleinrichtung der privaten Fernsehanbieter. Kern ihrer Arbeit ist die Prüfung von Sendungen unter Jugendschutzgesichtspunkten vor der Ausstrahlung. Darüber hinaus fördert sie den wissenschaftlichen Diskurs über Medienwirkungen und erstellt neben inhaltlichen Fachpublikationen zahlreiche Materialien für die schulische und außerschulische Bildungsarbeit.
www.fsf.de
Über die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM)
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. engagiert sich maßgeblich für den Jugendschutz in Online-Medien, insbesondere für die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.
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