Fortbildungen im Jugendmedienschutz: Neues Seminarangebot der Online-Selbstkontrollen FSF und FSM
Pressemitteilung vom 08.01.2015
Das deutsche Jugendmedienschutzrecht ist komplex, und Verstöße können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) bieten ab Februar 2015 praxisbezogene Schulungen zum Jugendmedienschutz an. Die Seminare richten sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von TV- und Internetunternehmen, die mit Fragen des Jugendmedienschutzes betraut sind und gesetzliche Anforderungen praktisch umsetzen.
Im GrundlagenseminarJugendmedienschutz erhalten die Teilnehmenden einen ersten Überblick über die gesetzliche Regelung und Hinweise für die gesetzeskonforme Gestaltung und Verbreitung von Medieninhalten. Vermittelt wird eine Übersicht darüber, wie der Jugendschutz im Fernsehen und in Online-Medien geregelt ist, welche Angebote nach deutschem Recht unzulässig, jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend sind und wie diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, TV- und Web-Inhalte beispielhaft selbst zu bewerten und technisch zu kennzeichnen.
Inhalt Seminar Grundlagen Jugendmedienschutz
- Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) und des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
- Überblick absolute und relative Verbreitungsverbote, entwicklungsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Angebote, Freigaben für verschiedene Altersstufen
- Kriterien des Jugendmedienschutzes und Anwendungsbeispiele
- Bewertung und Klassifizierung von Inhalten am Beispiel aktueller TV-Produktionen
- Programmierung von Inhalten für ein Jugendschutzprogramm, technische Kennzeichnung, Altersverifikationssysteme
Zur weiteren fachlichen Qualifizierung von Jugendschutzbeauftragten bieten FSF und FSM ihren Mitgliedsunternehmen jeweils spezielle Fortbildungsformate an. Die Inhalte sind auf die konkreten Anforderungen der Unternehmen zugeschnitten und behandeln unter anderem spezifische Fragen der On-Demand und TV-Auswertung, zum Teilnehmerschutz, zu Jugendschutzlösungen für Apps und Smart TV. Hier kann auch diskutiert werden, wie radikale und extremistische Inhalte unter dem Aspekt des Jugendschutzes bewertet werden.
Programm Grundlagenseminar Jugendmedienschutz
10.00 Uhr | Kaffee und Begrüßung, Vorstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer |
10.15 Uhr | Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) und des Jugendschutzgesetzes (JuSchG); Institutionen im Jugendmedienschutz |
11.00 Uhr | Absolute und relative Verbreitungsverbote, entwicklungsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Angebote und Freigaben für verschiedene Altersstufen; Kriterien des Jugendmedienschutzes anhand von Beispielen |
13.00 Uhr | Mittagspause und Imbiss |
14.00 Uhr | Programmierung von Inhalten für ein Jugendschutzprogramm; technische Kennzeichnung; Altersverifikationssysteme |
14.30 Uhr | Bewertung und Klassifizierung von Inhalten am Beispiel aktueller TV-Produktionen |
16.00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Referenten
Martin Drechsler, Rechtsanwalt, stellvertretender Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
Prof. Joachim von Gottberg, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), Chefredakteur der Fachzeitschrift tv diskurs, Honorarprofessor für das Fach Medienethik/Medienpädagogik an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF in Potsdam
Claudia Mikat, Medienpädagogin, Leiterin der Programmprüfung bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)
Otto Vollmers, Jurist, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
Termine 2015: 19. Februar | 19. März | 23. April
Ort: FSF-Geschäftsstelle | Am Karlsbad 11 | 10785 Berlin-Tiergarten