FSF kompaktFür die PressePressearchivDeutsche Selbstkontrollen für Kinder- und Jugendmedienschutz

Pressemitteilung vom 19. Februar 2024

Deutsche Selbstkontrollen für Kinder- und Jugendmedienschutz:

Schlüsselakteure im digitalen Zeitalter

 

Berlin/Wiesbaden, 19. Februar 2024. Durch den Digital Services Act (DSA) gelten seit dem 17. Februar unmittelbar neue Vorgaben für Digitale Dienste, diese betreffen unter anderem den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Auch wenn das deutsche Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) zur nationalen Durchführung des DSA noch auf sich warten lässt, sind die deutschen Selbstkontrollen vorbereitet: Ob Social Media, Serien, Blockbuster oder Games – hier sorgen FSM, FSF, FSK und USK seit vielen Jahren für zukunftsfähigen Jugendschutz, der auf neue Herausforderungen reagiert und hilft, junge Menschen für einen sicheren und selbstbewussten Umgang mit Medien stark zu machen.
 

Gabriele Schmeichel, Vorstandsvorsitzende FSM e. V.:

„Die erfolgreiche Arbeit der Selbstkontrollen basiert auf langjähriger Fachexpertise und starken Netzwerken. Dies ermöglicht es der FSM, vorausschauend auf technische Entwicklungen, Veränderungen des Nutzungsverhaltens sowie nationale und internationale Regulierungsbedarfe zu reagieren. Auch in Zukunft werden wir so sicherstellen, dass guter Jugendschutz in Online-Medien als zentrales Qualitätsmerkmal wahrgenommen und anerkannt wird.“

Joachim Moczall, Vorstandsvorsitzender FSF e. V.:

„Das Prinzip der Regulierten Selbstregulierung ist ein Erfolgsmodell und gilt auch international als Vorbild für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz. Einen entscheidenden Anteil daran haben die Selbstkontrollen, die durch ihre tagtägliche Arbeit eine verlässliche Orientierung in medial oft herausfordernden Zeiten bieten. So ist etwa die FSF seit nun fast 30 Jahren kompetenter Ansprechpartner immer dann, wenn es um unabhängige Inhaltebewertung für TV-Programme und Bewegtbildinhalte geht.“

Stefan Linz, Geschäftsführer FSK GmbH:

„In einer hoch dynamischen Medienlandschaft ist die Arbeit der Selbstkontrollen wichtiger denn je. Familien Orientierung bei der Medienauswahl zu bieten, Kinder und Jugendliche vor Risiken zu schützen und gleichzeitig stark zu machen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Medien zählen genauso zu unseren Aufgaben, wie Unternehmen bei der Entwicklung von Jugendschutzlösungen zu beraten. Die FSK-Altersfreigaben stehen dabei für ein positives Filmerlebnis egal ob im Kino, zu Hause oder mobil.“

Lorenzo von Petersdorff, stellvertretender Geschäftsführer der USK GmbH:

„Die Arbeit der Selbstkontrollen spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung eines sicheren und verantwortungsvollen Medienumfelds für Kinder und Jugendliche. Im Bereich von Games ist die USK die erste Anlaufstelle. Seit 30 Jahren bieten unsere Alterskennzeichen Schutz und Orientierung bei der Auswahl geeigneter Spiele. Zudem unterstützt die USK Spieleanbieter dabei, ihre Verantwortung für den Jugendschutz im Online-Bereich wahrzunehmen, z. B. durch technische Schutzmaßnahmen, und setzt sich aktiv für die Vermittlung von Medienkompetenz ein.“

Gemeinsam aktiv: Unterstützung von Familien bei der Medienerziehung

Im Sinne eines positiven Jugendmedienschutzes fördern die deutschen Selbstkontrollen außerdem die Medienbildung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und pädagogischen Fachkräften. Damit Jugendmedienschutz auch tatsächlich in der Medienerziehung von Familien ankommt, engagieren sich alle Selbstkontrollen seit diesem Jahr gemeinsam im Projekt Elternguide.online.

Mit aktuellen Artikeln und regelmäßigen virtuellen Elternabenden unterstützt Elternguide.online Eltern dabei, ihre Kinder zwischen 0 und 17 Jahren bei der sicheren und verantwortungsbewussten Nutzung von (Online‑)Medien zu begleiten.
 

Zum Angebot von Elternguide.online: www.elternguide.online

Logo Elternguide.online

Zu den weiteren Kooperationspartnern gehören klicksafe, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Kindersuchmaschine fragFINN sowie das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis. Die vielfältige Expertise innerhalb des Partnernetzwerks ermöglicht umfassende, altersdifferenzierte Hilfestellungen für Eltern entlang der Bedürfnisse ihrer Kinder. Unterstützt wird des Projekts außerdem durch Meta.
 


Diese Pressemitteilung wird gemeinsam herausgegeben von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

 

Über die FSM

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e. V. ist eine von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Der Verein setzt sich seit 1997 dafür ein, dass Kinder und Jugendliche mit einem sicheren und besseren Internet aufwachsen können – insbesondere über die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um Online-Inhalte zu melden. Die FSM-Beschwerdestelle wird unter dem Dach von Saferinternet.de von der Europäischen Union kofinanziert. Darüber hinaus gehören die umfangreiche Aufklärungsarbeit und die Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu den weiteren Aufgaben der FSM.

Kontakt: FSM e. V.,  www.fsm.de, Leontine Päßler, Beuthstraße 6, 10117 Berlin;  (030) 24 04 84 - 43paessler@fsm.de, X: @FSM_de, Facebook: @fsm.de

 

Über die FSF

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e. V. ist eine nach dem JMStV anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für Rundfunk und rundfunkähnliche Inhalte in Telemedien. Der Verein unterstützt Rundfunk- und Telemedienanbieter bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Jugendmedienschutz und bietet ein Forum für die gesellschaftliche und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Fragen der Medienwirkung, der Medienethik und der Programmentwicklung. Arbeitsschwerpunkt der FSF ist die Inhaltebewertung und die Vergabe von Freigaben, Alterskennzeichen und zusätzlichen Kennzeichen gem. JMStV und JuSchG. Die FSF bietet Schulungen und Zertifizierungskurse für Jugendschutzbeauftragte in Unternehmen an. Sie engagiert sich für eine offene und lebendige Kommunikationskultur und für die Medienbildung, u. a. mit den Plattformen Medienradar und als Partnerin von Elternguide.online. Mit der Fachzeitschrift mediendiskurs bringt die FSF relevante Themen zum Jugendmedienschutz und zur Medienethik an eine breite Leserschaft.

Kontakt: FSF e. V., www.fsf.de, Claudia Mikat, Alt-Moabit 96 A, 10559 Berlin; (030) 23 08 36 – 0, presse@fsf.demediendiskurs.onlinewww.medienradar.de, Facebook: @freiwilligeselbstkontrollefernsehen, LinkedIn: @freiwillige-selbstkontrolle-fernsehen

 

Über die FSK

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) GmbH ist als Einrichtung der Spitzen­organisation der Filmwirtschaft e. V., zuständig für die Prüfung zur Altersfreigabe von Filmen, Serien und anderen filmische Inhalten, die in Deutschland für die Veröffentlichung im Kino, im Online-Bereich oder auf Bildträgern vorgesehen sind. Sie ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Die FSK berät filmwirtschaftliche Unternehmen bei der Produktion und Verbreitung ihrer Inhalte und Angebote in Einklang mit den Anforderungen des Jugendmedienschutzes. Unter Beteiligung der Obersten Landesjugendbehörden vergibt die FSK in transparenten und unabhängigen Prüfverfahren pro Jahr knapp 10.000 Alterskennzeichen für filmische Inhalte. Sie übernimmt medienpolitische und -pädagogische Verantwortung und unterstützt in verschiedenen Projekten die Förderung von Medienkompetenz und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.

Kontakt: FSK GmbH, www.fsk.de, Peter Kaun, Murnaustraße 6, 65189 Wiesbaden,  (0611) 77 891 – 46kaun@spio-fsk.de, Instagram: @fsk.de

 

Über die USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) GmbH ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Auch im Bereich der Medienbildung engagiert sich die USK mit verschiedenen Initiativen wie dem Elternratgeber und als Projektpartnerin von Elternguide.online. Die USK wird von einem Beirat beraten, der unter anderem die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.

Kontakt: USK GmbH, www.usk.de, Irina Rybin, Torstraße. 6, 10119 Berlin;  (030) 24 08 866 - 18presse@usk.de, X: @USK_de, YouTube: @USelbstKontrolle

 

Wie funktioniert Regulierte Selbstregulierung?

Das System der Regulierten Selbstregulierung wurde in Deutschland 2003 auf Basis des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) für den Bereich Telemedien eingeführt. Die Anerkennung der Selbstkontrolleinrichtungen obliegt der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), welche wiederum sicherstellt, dass die Entscheidungen der Selbstkontrollen innerhalb des rechtlichen Beurteilungsspielraums liegen.
Die Selbstkontrolleinrichtungen fungieren als unabhängige Vermittler zwischen staatlicher Regulierung und einem dynamischen Markt sowie zwischen den Belangen des Jugendschutzes und den Interessen der Unternehmen. Mitgliedsunternehmen profitieren außerdem von der Pufferfunktion der Selbstkontrollen, der sogenannten Privilegierungswirkung: Im Falle von Beanstandungen durch die KJM wird zunächst die jeweilige Selbstkontrolle eingeschaltet, was in der Regel direkte Sanktionen ausschließt.