Fragen zur FSF-Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied der FSF werden?

Alle Unternehmen, die in Deutschland im Bereich des Fernsehens oder der Telemedien tätig sind, können sich der FSF anschließen (siehe unsere Mitglieder).

Wie werde ich Mitglied der FSF?

Für die Mitgliedschaft genügt ein formloser Aufnahmeantrag an die FSF-Geschäftstelle. Bei Interesse beraten wir Sie gern:
E-Mail oder +49 30 23 08 36 50

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich aus einheitlichen Grundgebühren für Free- bzw. Pay-TV sowie einem nach Unternehmensgröße gestaffelten Anteil. Die einzelnen Prüfungen werden gesondert berechnet (siehe Kosten).

Kann ich auch Beiträge zur Prüfung einreichen, wenn ich nicht Mitglied bin?

Auch Nicht-Mitglieder können Inhalte zur Prüfung einreichen, allerdings zu höheren Prüfgebühren (vgl. Kosten).

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft?

  • Die Vorlage jugendschutzrelevanter Angebote bei der FSF bietet eine Haftungsprivilegierung, die direkte Sanktionen der Aufsicht ausschließt. Das heißt: Ein Anbieter, der ein Programm vor der Ausstrahlung durch die FSF bewerten lässt und der erteilten Altersfreigabe entsprechend verbreitet, ist vor Sanktionen der Aufsicht weitestgehend geschützt. Bußgelder bis zu 500.000 € können so vermieden werden.
  • Die Gebühren für die Contentprüfungen und Zertifizierungskurse sind reduziert.
  • Die Prüfergebnisse sind weitgehend rechtssicher nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
  • Die Mitgliedssender haben Zugriff auf eine Datenbank, die alle Gutachten der FSF-geprüften Beiträge enthält. So können bereits für andere Sender erwirkte Freigaben genutzt werden.
  • Die Jugendschutzbeauftragten der Mitgliedssender werden regelmäßig zu unseren Veranstaltungen und Fortbildungen eingeladen und erhalten kostenlos die von der FSF herausgegebene Fachzeitschrift mediendiskurs.
     

Für ein unverbindliches Beratungsgespräch wenden Sie sich gern an:

Claudia Mikat, Geschäftsführerin

E-Mail

+49 30 23 08 36 50