Zertifizierung zum/zur Jugendschutzbeauftragten
Gemeinsam mit der FSM bietet die FSF Kurse für eine Zertifizierung zum/zur Jugendschutzbeauftragten nach § 14 a Abs. 1 Nr. 2 JuSchG an.
Zertifizierungsvoraussetzungen
Um die Bedingungen für eine Zertifizierung sicherzustellen, bieten FSF und FSM mindestens sechs öffentliche Zertifizierungsangebote pro Jahr an.
Eine erstmalige Zertifizierung wird auf Antrag erteilt, sofern eine der folgenden Optionen erfüllt ist:
Für Mitglieder der FSF oder FSM
Option 1
Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als verantwortliche:r Jugendschutzbeauftrage:r im Unternehmen (i.d.R. Rundfunk- und/oder Telemedienanbieter)Option 2
Mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Jugendschutzbeauftrage:r im Unternehmen (i.d.R. Rundfunk- und/oder Telemedienanbieter) sowie Nachweis der Teilnahme an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung bei FSF oder FSMOption 3
Mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Jugendschutzbeauftrage:r im Unternehmen (i.d.R. Rundfunk- und/oder Telemedienanbieter) sowie Nachweis der Teilnahme an mindestens zwei Fortbildungsveranstaltungen bei FSF oder FSMOption 4
Weniger als ein Jahr Berufserfahrung als Jugendschutzbeauftrage:r im Unternehmen (i.d.R. Rundfunk- und/oder Telemedienanbieter) sowie Nachweis der Teilnahme an dem Grundlagenseminar Jugendmedienschutz und drei für die Zertifizierung anerkannten Fortbildungsveranstaltungen bei FSF oder FSM
Für Nichtmitglieder
Option 5
Nachweis der Teilnahme an dem Grundlagenseminar Jugendmedienschutz und vier für die Zertifizierung anerkannten Fortbildungsveranstaltungen bei FSF oder FSM
Verlängerung der Zertifizierung
Die Zertifizierung wird auf formlosen Antrag der/des Jugendschutzbeauftragten bei Teilnahme an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung im Jahr um jeweils ein weiteres Jahr verlängert. Für FSF- oder FSM-Mitglieder zählen hierzu sowohl die Schulungsangebote als auch Jahrestagungen, der FSM Fokus sowie die Veranstaltungen der Reihen medien impuls und Sommerforum Medienkompetenz.