Fragen zur Antragstellung
Wie stelle ich einen Antrag?
Wenn Sie einen Beitrag bei der FSF prüfen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit unserem Dispositionsteam in der Geschäftsstelle in Verbindung:
E-Mail oder +49 (0)30 23 08 36-40 bzw. -30
Telefonisch wird mit Ihnen das passende Verfahren besprochen und ein Prüftermin vereinbart. Bei dringenden Fällen stellen wir kurzfristig einen Ausschuss zusammen. In dem Vorgespräch erfahren Sie auch, welche Unterlagen wir für Ihren Prüffall benötigen. Mitglieder der FSF haben einen Zugang zur Prüfdatenbank, in der alle Anträge aufgenommen und bearbeitet werden.
Was muss ich einreichen?
Die zu prüfenden Inhalte werden vom Antragsteller entweder auf unseren Server geladen oder in einer anderen digitalen Form zur Verfügung gestellt. Im eingereichten Material sollte ein Timecode sichtbar eingeblendet sein, damit genaue Angaben für eventuelle Schnittbearbeitungen möglich sind. Die zu einem Antrag gehörenden Unterlagen (Inhaltsangabe, evtl. Schnittliste, FSK-Bescheid o. Ä.) werden in der Prüfdatenbank abgelegt oder – von Nicht-Mitgliedern – per Mail geschickt.
Wie lange dauert eine Prüfung vom Antrag bis zum Gutachten?
Von der Antragstellung bis zur finalen Prüfentscheidung vergehen in der Regel zwei Wochen. In dringenden Fällen können Prüfungen auch wesentlich schneller durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie grundsätzlich am Ende des Prüftages.
Was mache ich, wenn ich die Entscheidung nicht nachvollziehen kann?
Es gibt die Möglichkeiten, mit derselben Beitragsfassung in Berufung zu gehen oder nach einer Bearbeitung eine erneute Prüfung zu beantragen.
Haben Sie weitere Fragen zum Prüfverfahren?
Wenden Sie sich gern an unser Dispositionsteam in der Geschäftsstelle:
+49 (0)30 23 08 36-40 bzw. -30