FußzeileLexikonPrüfverfahren

Fragen zum Prüfverfahren

Was kann geprüft bzw. begutachtet werden?

Grundsätzlich kann jede Art von Bewegtbild der FSF zur Prüfung vorgelegt werden: Filme, Serien, Dokumentationen, Scripted-Reality- und Showformate, Musikclips, Trailer etc.
 

Wie wird eine Prüfung beantragt?

Mitglieder der FSF haben einen Zugang zur Prüfdatenbank, in der alle Prüfanträge aufgenommen und bearbeitet werden. Falls Sie Interesse haben, einen Beitrag der FSF zur Prüfung vorzulegen, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung. Dort wird mit Ihnen das Verfahren besprochen und ggf. ein Prüftermin vereinbart (E-Mail an die Prüfdisposition, Tel. 030 23 08 36-40 oder -30).
 

Was wird eingereicht?

Die zu prüfenden Inhalte werden von den Antragstellenden entweder auf einem Server der FSF geladen oder in einer anderen digitalen Form zur Verfügung gestellt. Im eingereichten Material sollte ein Timecode sichtbar eingeblendet sein, damit genaue Angaben für eventuelle Schnittbearbeitungen möglich sind.
 

Wie lange dauert eine Prüfung vom Antrag bis zum Gutachten?

Je nach Prüfaufkommen und Dringlichkeit des Antrags kann schon innerhalb weniger Tage ein Vorlagetermin vereinbart werden. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie am Ende des Prüftages. Innerhalb von ein bis zwei Tagen kann das Gutachen in Form einer PDF-Datei in der Prüfdatenbank abgerufen werden.
 

Was kann getan werden, wenn die Entscheidung nicht nachvollziehbar ist?

Es gibt die Möglichkeiten, mit derselben Beitragsfassung in Berufung zu gehen oder nach einer Bearbeitung eine erneute Prüfung zu beantragen.