AltersfreigabenFür Medienanbieter

Die FSF für Medienanbieter

Die FSF ist für ihre Mitglieder zentrale Ansprechpartnerin in allen Belangen des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Sie organisiert den fachlichen Austausch zwischen Unternehmen, Wissenschaft, Politik, Aufsicht und anderen Organisationen im Jugendmedienschutz.

Mit Veranstaltungen und Publikationen bietet sie ein Forum für den gesellschaftlichen Diskurs über Medien, Programmtrends und strittige Inhalte.

Seit mehr als 20 Jahren ist die FSF als Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag anerkannt und im Netzwerk des deutschen Jugendmedienschutzes eine verlässliche Partnerin.

 

Vorteile einer FSF-Mitgliedschaft

Mitgliedsunternehmen profitieren von reduzierten Prüfgebühren und Schulungskosten, von maßgeschneiderten Projekten und Inhouse-Schulungen sowie von einem Datenbankzugriff auf mehr als 40.000  Freigabeentscheidungen inklusive Schnittstelle für den Datenaustausch.

 

Vor allem Free-TV-Anbieter profitieren von der FSF, weil das etablierte System der Inhaltebewertung im Rahmen der Regulierten Selbstregulierung eine rechtskonforme Ausstrahlung und solide Werbeeinnahmen garantiert.

Vorteile der FSF vor allem für diese Unternehmen sind:

  • anerkannte und rechtssichere Freigaben für alle Vertriebswege inklusive Übernahme gem. JuSchG für die DVD-Auswertung,
  • juristische Sachverständigengutachten für Grenzfälle zu Verbotstatbeständen,
  • für die TV-Ausstrahlung die zentrale Unterscheidung von 12 Prime- und 12 Daytime,
  • auf Wunsch Schnittauflagen für eine niedrigere Altersfreigabe,
  • Privilegierungswirkung gem. § 20 Abs. 3 JMStV bei Aufsichtsverfahren,
  • ein fundiertes Beschwerdemanagement und fachliche Kommunikation mit Öffentlichkeit und Aufsicht.

 

Auch Plattformen und Streamingdienste genießen finanzielle Vorteile bei der Inhaltebewertung.

Sie profitieren außerdem von der FSF durch:

  • verlässliche und anerkannte Ratings in einem Verfahrensschritt für die verschiedenen Vertriebswege,
  • Zusatzinformationen nach JuSchG und JMStV, z. B. Inhaltedeskriptoren, Elterninformation, mögliche Warnhinweise oder Verweise auf Hilfsangebote,
  • Schulungs- und Zertifizierungsangebote für Jugendschutzbeauftragte nach § 7 JMStV und deren rechtliche Absicherung,
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflichten gem. § 14 a JuSchG durch ein technisches Tool.

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich gern an:

Claudia Mikat, FSF-Geschäftsführerin

030 23 08 36 50

E-Mail