Wirkungsrisiken

 

Bei der Programmprüfung unter Jugendschutzgesichtspunkten ist zu entscheiden, ob und wenn ja, welche Beeinträchtigungen oder Gefährdungen von einem Medieninhalt ausgehen. Damit liegt der Fokus auf den potenziellen Wirkungen:

Von diesen Risikodimensionen ausgehend, sind die Kriterien für die Programmprüfung entwickelt worden. Die Erfahrungen bei der Anwendung in den Ausschüssen führen zu ihrer kontinuierlichen Konkretisierung und Weiterentwicklung (§ 31 Abs. 4 PrO-FSF). Zum Teil macht auch die veränderte Programmrealität – neue Formate oder neue Programmideen – neue Bewertungskriterien erforderlich.