Prüfgremien der FSF

Etwa 100 unabhängige Prüfer:innen aus dem gesamten Bundesgebiet begutachten regelmäßig den der FSF vorgelegten Content. Die Prüfungen finden zum Teil in der Berliner Geschäftsstelle, zum Teil in Form von Onlinekonferenzen statt. Die gutachterliche Tätigkeit für die FSF ist ehrenamtlich und wird mit einer Aufwandsentschädigung honoriert.

 

Benennung der Prüferinnen und Prüfer

Für die Benennung der Prüfer:innen ist das Kuratorium zuständig. 
 

„In die Liste der Prüfenden der FSF nimmt das Kuratorium Personen auf, die durch ihre berufliche Erfahrung oder durch ihre Ausbildung Gewähr für eine hohe Qualität der Prüfentscheidungen und -gutachten bieten. Bei ihrer Auswahl werden auch Angehörige gesellschaftlicher Gruppen berücksichtigt, die sich in besonderer Weise mit Fragen des Jugendschutzes befassen. Die Prüfer werden für die Dauer von zwei Jahren bestellt. Wiederbestellung ist zulässig“ (§ 6 Abs. 1 PrO-FSF).

Hauptamtliche Prüfer:innen arbeiten eng mit dem Kuratorium zusammen und sollen durch ihre regelmäßige Teilnahme an den Prüfungen auf eine einheitliche Spruchpraxis der Prüfgremien hinwirken.
Viele der FSF-Prüfer:innen gehören auch den Gremien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) an.

Alle zwei Jahre wird durch das Kuratorium über die Zusammensetzung der Prüfgremien neu entschieden. Ein gewisser Wechsel wird dabei als sinnvoll erachtet, um anderen und ggf. jüngeren Personen aus entsprechenden Arbeitszusammenhängen eine Mitarbeit in den Prüfausschüssen zu ermöglichen und damit sicherzustellen, dass neue Perspektiven in die Diskussionen der Ausschüsse einfließen können.

Berufliche Hintergründe

Die Mehrheit der Prüfer:innen ist in Zusammenhängen tätig, in denen Expertise in Bezug auf Medien, auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und/oder pädagogische Kenntnisse gefragt sind. Andere arbeiten freiberuflich in journalistischen oder künstlerischen Kontexten. Ein Blick auf die Biografien zeigt die Vielfalt vorhandener Kompetenzen hinsichtlich Kinder und Medien in Theorie und Praxis: Es gibt Fachreferent:innen für Medien und Jugendschutz bei den zuständigen Landesstellen, bei Landesfilmdiensten oder beim Deutschen Kinderhilfswerk, Filmemacher:innen, Kinderbuch- und Drehbuchautor:innen und Journalist:innen, Jurist:innen, Professor:innen und Lehrende für Medien-, Film- und Fernsehwissenschaft oder Medienpädagogik an verschiedenen Hochschulen, Mitarbeiter:innen in Jugendmedienzentren, Jugendfilmstudios oder bei Kinderfilmfestivals u.v.m. Jeweils bis zu fünf Prüfer:innen werden von der Evangelischen und von der Katholischen Kirche benannt.

Weiterlesen:    Prüferbiografien

Besetzung der Prüfausschüsse

Die FSF-Geschäftsstelle stellt am Ende eines Jahres alle Prüfausschüsse für das folgende Jahr zusammen. Dabei wird – von den Terminwünschen der Prüfenden ausgehend – darauf geachtet, dass alle Prüfer:innen möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden und die Zusammensetzung der Ausschüsse ausgewogen in Bezug auf Alter, Geschlecht und beruflichen Hintergrund ist (vgl. § 6 Abs. 3 PrO-FSF).

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Fragen und Antworten zur Prüftätigkeit