Regulierung mit begrenzter Wirkung – Jugendschutz in der modernen Mediengesellschaft

medien impuls am 15. Februar 2011

Ziel der Jugendschutzgesetze im Medienbereich ist es, den Zugang zu Inhalten zu verhindern oder zu erschweren, wenn sie den Integrationsprozess in die Wertegemeinschaft unserer demokratischen Gesellschaft beeinträchtigen oder gefährden könnten. Im Bereich des Kinos ist die Einhaltung von Altersfreigaben durch Jugendschutzkontrollen noch zuverlässig möglich. Für Videos und DVDs gibt es seit 1985 zwar auch die Verpflichtung, eine Altersfreigabe einzuholen, die beim Verkauf oder der Vermietung beachtet werden muss. Ob aber die Eltern oder erwachsene Freunde bei der Weitergabe eines Films oder dessen Kopie die Altersfreigaben beachten, entzieht sich der Kontrolle.

Für das Fernsehen gelten statt Altersfreigaben Sendezeitbeschränkungen, die aber wohl eher eine gewisse Steuerungsfunktion für Anbieter und Zuschauer bedeuten als eine tatsächliche Zugangsbeschränkung.

Für das Internet gelten seit 2003 vergleichbare Bestimmungen, die aber aufgrund der ungeheuren Menge von Angeboten nur sehr punktuell kontrollierbar und auf Anbieter beschränkt sind, die ihren Sitz in Deutschland haben. Ein Versuch der Länder, über Filtersysteme und Selbstklassifizierung Altersbeschränkungen im Netz durchsetzbar zu machen, ist durch die Ablehnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags in Nordrhein-Westfalen vorerst gescheitert. Da aber Jugendliche auch klassische Medieninhalte zunehmend über das Internet konsumieren, ist damit auch die Regulierung in den Bereichen Kino, DVD, Computerspiele, Fernsehen und Internet in ihrer Wirkung begrenzt.

Welcher Jugendschutz ist vor dem Hintergrund dieser Entwicklung für die neuen Medien am effektivsten? Können wir auf eine Regelung im Netz verzichten, ohne dass die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems in Gefahr gerät? Zu diesen Fragen wurden aus Sicht des praktischen Jugendschutzes und der Politik unterschiedliche Lösungsansätze am 15. Februiar 2011 aufgezeigt und diskutiert.

Begrüßung

Harald Geywitz ist seit 2005 Mitglied des Vorstands der FSM und wurde im Oktober 2007 zum Schatzmeister und 2010 zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Außerdem leitet er das Berliner Büro der E-Plus-Gruppe. Nach dem Studium der Verwaltungs- und Politikwissenschaft in Konstanz und Potsdam war er zunächst im Europäischen Parlament in Brüssel tätig. Vor seiner Tätigkeit für die E-Plus-Gruppe verantwortete Geywitz den Bereich Public Affairs bei AOL Deutschland und leitete lange Jahre das Hauptstadtbüro des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).

Einführung in das Thema

Prof. Joachim von Gottberg studierte Germanistik und Theologie (Lehramt). Nach journalistischer Tätigkeit baute er in Hannover die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen auf und beschäftigte sich neben Suchtprävention und Jugendkriminalität mit der Wirkung von Medien. Ab 1985 war er als Ländervertreter bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) tätig, bis er 1994 die Geschäftsführung der FSF übernahm. Er ist Chefredakteur der Fachzeitschrift tv diskurs, die von der FSF herausgegeben wird. Seit Dezember 1999 ist von Gottberg Vizepräsident des Deutschen Kinderhilfswerks und seit April 2006 Honorarprofessor für das Fach Medienethik/Medienpädagogik der Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" in Potsdam-Babelsberg.

Freigaben mit begrenzter Wirkung. Möglichkeiten und Grenzen gesetzlicher Regelungen im Jugendschutz

Dr. Marc Liesching ist aufs Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt (Zulassung seit April 2003). Er berät Medienunternehmen und -verbände im Hinblick auf das Medien-, Glücks- und Gewinnspielrecht sowie das Jugendschutzrecht und ist als rechtswissenschaftlicher Gutachter und Referent im Auftrag von Medienanbietern, Institutionen und Behörden tätig. Dr. Liesching ist Herausgeber des Jugendschutzrechts-Kommentars Scholz/Liesching und kommentiert in den Loseblattsammlungen „Erbs/Kohlhaas” (Strafrechtliche Nebengesetze), in Das Deutsche Bundesrecht (Nomos Verlag) und im Hamburger Kommentar zum gesamten Medienrecht (Nomos Verlag). Der Redebeitrag ist in überarbeiteter Form in der Zeitschrift tv diskurs, Heft 58, 4/2011 erschienen.

Zugangsbeschränkungen oder verbesserte Information. Jugendschutz in der medialisierten Gesellschaft

Dr. Kristina Schröder ist Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie studierte Soziologie, Mittlere und Neuere Geschichte, Philosophie und Politikwissenschaft. Nach ihrem Abschluss in Soziologie promovierte sie 2009 an der Universität Mainz im Fach Politik. Kristina Schröder ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages.

Perspektiven des Jugendschutzes im Internet. Standortbestimmung im Jugendschutz nach dem Scheitern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Podiumsdiskussion mit: Holger Bleich, Rainer Robra, Wolfgang Schulz, Kristina Schröder, Sabine Frank (v.l.n.r.).

Moderatorion: Andreas Noll (im Vordergrund)

Holger Bleich arbeitet seit 12 Jahren für die Computerzeitschrift c't. Er studierte Politik- und Medienwissenschaften und beschäftigt sich insbesondere mit rechtlichen Themen, der Netzpolitik und mit gesellschaftlichen Auswirkungen der Internetnutzung.

Rainer Robra ist Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt und Europaminister. Nach dem Jurastudium arbeitete er zunächst als Richter in Hannover, dann als Staatsanwalt in Celle. 1986 wechselte er in das niedersächsische Justizministerium. Dort war er zuletzt als Ministerialdirigent Leiter der Strafrechtsabteilung. Von 1990 bis 1994 war er Justizstaatssekretär in Sachsen-Anhalt und in dieser Funktion maßgeblich am Aufbau des Justizwesens beteiligt. 1994 gründete er eine Rechtsanwaltskanzlei in Magdeburg, in der er bis April 2002 als Rechtsanwalt tätig war. Als Chef der Staatskanzlei ist Rainer Robra verantwortlich für Medienpolitik.

Dr. Wolfgang Schulz ist Direktor des Hans-Bredow-Instituts in Hamburg und dort Leiter des Bereichs Medien- und Telekommunikationsrecht. Er studierte in Hamburg Rechtswissenschaft und Journalistik und habilitierte dort 2009. Ihm wurde für die Fächer Öffentliches Recht, Medienrecht und Rechtsphilosophie die Venia Legendi erteilt. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen bei Problemen der rechtlichen Regulierung in Bezug auf Medieninhalte, Fragen des Rechts neuer Kommunikationsmedien, vor allem des digitalen Fernsehens, und der Rechtsgrundlagen journalistischer Arbeit, aber auch in den rechtsphilosophischen Grundlagen der Kommunikationsfreiheiten und der systemtheoretischen Beschreibung des publizistischen Systems.

Sabine Frank ist Juristin und seit 2001 Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM). Außerdem ist sie zweite Geschäftsführerin des fragFINN e.V., Schatzmeisterin des Vereins Deutschland sicher im Netz und stellvertretendes Mitglied im Kuratorium von Ein Netz für Kinder. Schließlich ist sie Mitglied im Fachbeirat von klicksafe, dem deutschen Knotenpunkt im europäischen Aufklärungsnetzwerk.

Andreas Noll arbeitet seit 2004 als freier Journalist u. a. für die Deutsche Welle und für DRadio Wissen. Vorher war er viele Jahre Lokalredakteur der Westfälischen Rundschau. Außerdem hat er den Start des deutsch-französischen Informationsangebotes www.frankreich-forum.de im Internet betreut und erhielt dafür 2006 den Deutsch-Französischen Journalistenpreis für seinen Beitrag Spurensuche in einem verunsicherten Land. Frankreich - eine Winterreise.

Die Veranstaltungsreihe medien impuls findet in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) statt.